Rüstungsexportpolitik: 87 % betreffen enge Partnerländer, 64 % entfallen auf Ukraine
In den ersten drei Quartalen 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von knapp 11 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 7,2 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 3,8 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Die Verteidigungsfähigkeit der Wertepartner und die Beachtung von Menschenrechten sind Schwerpunkte bei Rüstungsexportentscheidungen.
Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 7,1 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie im 1. Halbjahr 2024, sowohl das Drittland mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.
Zur Einordnung der Genehmigungswerte
Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Verwaltungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Dies hat sie mit ihrer am 5. Juli 2024 vom Kabinett beschlossenen Wachstumsinitiative bekräftigt. Dies gilt auch für die Rüstungsexportkontrolle. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit September 2023 in mehreren Runden Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt.
Im Kern geht es um schnellere Genehmigungen zugunsten von Bündnis- und Wertepartnern. Für einen Großteil dieser Ausfuhren wurde das Verfahren der Einzelgenehmigung ersetzt durch Allgemeine Genehmigungen (Maßnahmenpaket 1 sowie Maßnahmenpakete 2 und 3), die eine sofortige Lieferung bestimmter Güter in bestimmte Länder ermöglichen.
Die Werte von Lieferungen auf Grundlage dieser Genehmigungen (Allgemeine Genehmigung Nummer 33) werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie bereits vorliegen, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Die hier veröffentlichten Werte bilden deshalb den Genehmigungsumfang nicht vollständig ab.
Die Werte im Einzelnen sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)