EuRH: Hartnäckige Fehler bei Vergabeverfahren der EU-Agenturen
2023 haben die meisten der 43 EU-Agenturen ihre Finanzen nach Prüfung durch den Europäischen Rechnungshof (EuRH) gut verwaltet. Nur vier Agenturen wurde ein positives („uneingeschränktes“) Prüfungsurteil zu deren Verwendung von EU-Mitteln versagt. Dies geht aus dem vom EuRH veröffentlichten jährlichen Prüfungsbericht hervor. Darin weisen die Prüfer darauf hin, dass Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach wie vor die Hauptursache für Unregelmäßigkeiten sind. Sie haben bei 34 Agenturen Verbesserungspotenzial identifiziert.
Der EuRH führt weiter aus:
Die 43 EU-Agenturen – mit Sitz in insgesamt 23 EU-Ländern – haben technische, wissenschaftliche oder regulatorische Aufgaben oder führen operative Ausgabenprogramme durch. In den EU-Agenturen arbeiten mehr als 16 000 Personen, fast ein Fünftel des gesamten EU-Personals. Die meisten Agenturen werden fast vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert. Die anderen werden teilweise oder ganz durch Gebühren und Entgelte öffentlicher und privater Stellen in ihrem Tätigkeitsbereich finanziert.
„Die Haushaltsführung der EU-Agenturen ist im Allgemeinen gut, aber wir stellen nach wie vor Fehler bei der Vergabe öffentlicher Aufträge fest“, so François-Roger Cazala, das für die jährliche Prüfung der EU-Agenturen zuständige Mitglied des Rechnungshofs. „Die Verfahren für die Vergabe und Ausführung von Aufträgen müssen verbessert werden, damit die genaue Einhaltung der Vorschriften sichergestellt ist und somit auch das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis erzielt wird.“
39 von 43 Agenturen erhielten ein positives („uneingeschränktes“) Prüfungsurteil für ihre Zahlungen im Haushaltsjahr 2023. Vier Agenturen erhielten indes kein positives Prüfungsurteil: das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT), die Europäische Arbeitsbehörde (ELA), die Agentur für Cybersicherheit (ENISA) und die Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA). Zum Vergleich: 2022 waren es ebenfalls vier Agenturen, 2021 nur eine. Im Falle des EIT war der Grund für das eingeschränkte Prüfungsurteil die geschätzte Fehlerquote bei den Finanzhilfen, die das Institut verwaltet. Bei den übrigen drei beruhte die Einschränkung auf Unregelmäßigkeiten, die bei Vergabeverfahren oder bei der Auftragsausführung festgestellt wurden. Die Prüfer betonen, dass diese vier Agenturen die Haushaltsvorschriften genauer beachten müssen.
Darüber hinaus weisen die Prüfer auf Verfahrensmängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen hin. Beispielsweise gebe es manchmal keine ausreichenden Kontrollen, bevor Genehmigungen erteilt würden. Auch würden Übertragungsbefugnisse und die Aufgabentrennung nicht immer korrekt gehandhabt. Einige Agenturen sollten nach Auffassung der Prüfer außerdem für eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen sorgen. Zwar sei der Gesamtbetrag der Verzugszinsen niedrig, doch könne schon die Tatsache, dass es bei einigen von ihnen regelmäßig zu verspäteten Zahlungen kommt, dem guten Ruf der Agenturen schaden.
In diesem Jahr ergänzten die Prüfer ihre übliche Prüfungsarbeit durch eine Analyse der Finanzierungsmodelle der zwölf EU-Agenturen, die eigene Einnahmen erheben – entweder zusätzlich zu dem aus dem EU-Haushalt erhaltenen Zuschuss (ACER, EASA, EBA, ECHA, EIOPA, EMA, ERA und ESMA) oder als einzige Finanzierungsquelle (CdT, CPVO, EUIPO und SRB). Eine vollständige Liste aller Abkürzungen und vollständigen Namen der Agenturen und Einrichtungen der EU finden Sie hier.
Der Gesamtbetrag der von den EU-Agenturen erhobenen Einnahmen (abzüglich der vom sogenannten Einheitlichen Abwicklungsausschuss erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds) belief sich 2023 auf 1,1 Milliarden Euro, was etwa einem Viertel des Gesamthaushalts entspricht, der den 43 EU-Agenturen für 2023 zur Verfügung stand. Die Einnahmen gehen dabei auf unterschiedliche Tätigkeitsbereiche zurück: Sie beruhen etwa auf der Erteilung von Zertifikaten, Genehmigungen, der Erhebung von Beiträgen, Registrierungsgebühren und der Verwaltung von Copyright-Rechten. Außerdem setzen die Agenturen sie auf unterschiedliche Art und Weise fest. Nicht alle betroffenen Agenturen hätten die Kosten für ihre Tätigkeiten, die zu eigenen Einnahmen führen, und die Kosten der aus dem EU-Haushalt finanzierten Tätigkeiten transparent und separat ermitteln und mitteilen können. Die Kenntnis dieser Kosten würde jedoch die Entscheidungsgrundlage verbessern, um insbesondere die Gebühren in einer Höhe festzusetzen, die weder zu erheblichen Defiziten noch zu Überschüssen führt. Die Prüfer empfehlen, dass jede Agentur, die eigene Einnahmen erhebt, die betreffenden Angaben in verständlicher Form in ihre endgültige Jahresrechnung, ihren konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht und das sogenannte einheitliche Programmplanungsdokument aufnimmt. So könne für umfassende Klarheit und Transparenz gesorgt werden.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zu den Feststellungen der Prüfer zu den einzelnen Agenturen sind dem Jahresbericht über die EU-Agenturen zu entnehmen, der auf der Website des Rechnungshofs abrufbar ist.
Quelle: Europäischer Rechnungshof