Bundeskabinett verabschiedet nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Das Bundeskabinett hat die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet. Zuvor hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Version vorgelegt. Die Strategie soll das Ziel der Bundesregierung, Wirtschaftsprozesse zirkulärer und ressourcenschonender zu gestalten, vorantreiben. Auch für die öffentliche Beschaffung gibt es vorgesehene Maßnahmen.
Das Bundesumweltministerium sieht die Wirtschaft der Zukunft als Kreislaufwirtschaft, bei der der Wert von Rohstoffen und Produkten so lange wie möglich erhalten werden muss. Die nun verabschiedete Kreislaufwirtschaftsstrategie soll den dafür benötigten Wandel der Industrie auf den Weg bringen. Dafür wurden ein ganzes Bündel von Maßnahmen, von Gesetzesinitiativen, dem Einsatz digitaler Technologien über öffentliche Beschaffung bis zu Förderprogrammen, Forschung, Qualifizierung, und Wissenstransfer gesammelt. Die öffentliche Beschaffung sehen die Verfasserinnen und Verfasser dabei in einer der Schlüsselrollen für die Förderung einer ressourcenschonenden und zirkulären Wirtschaft.
Bedeutung der öffentlichen Beschaffung in der Kreislaufwirtschaft
Öffentliche Beschaffung ist nicht nur ein Instrument zur Deckung staatlicher Bedürfnisse, sondern erfüllt auch eine Vorbildfunktion, so die Autorinnen und Autoren der Strategie. Durch die gezielte Nachfrage nach Produkten, die den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft entsprechen, könnten demnach umweltfreundliche Technologien und Verfahren gestärkt werden. Produkte, die aus recycelten Materialien bestehen, reparaturfähig sind und sich leicht wiederverwerten lassen, stehen dabei im Fokus.
Anforderungen an das Vergaberecht
Um die öffentliche Beschaffung als Hebel für die Kreislaufwirtschaft effektiv nutzen zu können, sieht die Kreislaufwirtschaftsstrategie Anpassungen im Vergaberecht vor. Insbesondere wird gefordert:
- Einführung verbindlicher Mindestkriterien: Diese sollen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte wie Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und Recyclingfähigkeit in Vergabeentscheidungen integriert werden.
- Berücksichtigung der Lebenszykluskosten: Neben dem Anschaffungspreis sollen auch Kosten für Wartung, Reparatur und Recycling in die Bewertung einfließen.
- Förderung von Innovationen: Vergabekriterien sollen so gestaltet werden, dass sie Unternehmen Anreize bieten, neue, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Laut der nun verabschiedeten Kreislaufwirtschaftsstrategie sollen öffentliche Beschaffungspraktiken so gestaltet werden, dass sie den Markt für zirkuläre Produkte beleben und eine größere Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen erzeugen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen staatlicher Beschaffungen zu minimieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, indem der Ressourcenverbrauch gesenkt und die Wiederverwendung von Materialien gefördert wird. Die Integration von Kreislaufwirtschaftskriterien in die öffentliche Beschaffung bringt laut der Strategie dabei nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile mit sich. Sie hilft, die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu reduzieren und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, indem Innovationen vorangetrieben werden. Darüber hinaus rückt die Einbindung dieser Kriterien die Nachhaltigkeitsziele und den Umweltschutz stärker in den Fokus staatlichen Handelns, was eine zentrale Voraussetzung für eine ressourceneffiziente und zukunftsfähige Gesellschaft darstellt.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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