Deutliche Bürokratieentlastung bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge durch den Bund beschlossen

Das Bundeskabinett hat die von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten sogenannten „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich“ beschlossen.

Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Bis zu dieser Höhe müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen. Dadurch wird die Auftragsvergabe deutlich erleichtert. Die Beschaffung von Leistungen mit niedrigem Auftragsvolumen wird insgesamt schneller und effizienter erfolgen können. Es wird mit einer jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft gerechnet. Die Erleichterungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger Anwendung finden.

Notwendige Rechts- und Planungssicherheit geschaffen

Auf den Wert von 15.000 Euro hatten sich das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien bereits im Rahmen der Ressortabstimmung zum Vergabetransformationsgesetzgeeinigt. Dieses Gesetz wurde am 27. November 2024 von der Bundesregierung beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Dem Vorhaben ist eine breit angelegte Länder- und Verbändeanhörung vorangegangen. Anlass für die vorgezogene Erhöhung ist, dass Ende des Jahres die krisenbedingte Anhebung der Direktauftragswertgrenze für das Bundesministerium der Verteidigung und seinen Geschäftsbereich, das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf 5.000 Euro ausläuft. Das Bundeskabinett schafft mit dem Beschluss auch für diesen Bereich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit. Die Erhöhung wird auf ein Jahr befristet, bis eine Neuregelung in der sogenannten „Unterschwellenvergabeordnung“ in Kraft tritt. Die Unterschwellenvergabeordnung enthält die Vergaberegeln für Aufträge, die die Schwellenwerte der europäischen Vergaberichtlinien nicht erreichen (bei Liefer- und Dienstleistungen allgemein bis 221.000 Euro). Sie wird im Einvernehmen mit den Ländern derzeit überarbeitet.

Krisenbedingte Anhebung der Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich

Daneben werden die krisenbedingt von 3.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich (auf 5.000 bzw. 8.000 Euro) um ein Jahr verlängert. Eine allgemeine Erhöhung der Direktauftragswertgrenze – etwa ebenfalls um 15.000 Euro – auch für die Vergabe von Bauleistungen wird vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im „Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen“ zur Diskussion gestellt. In diesem Ausschuss werden die Vergabeverfahrensregeln für den Baubereich zwischen Bund, Ländern und Verbänden beraten und beschlossen. Mit diesen Abweichenden Verwaltungsvorschriften kommt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch vielfachen Forderungen der Ressorts nach einer Anhebung der Direktauftragswertgrenzen zunächst für eine Übergangszeit nach.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz