Bessere Bedingungen für Reallabore geplant
Die Bundesregierung will bessere Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren schaffen und hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/14198) vorgelegt. Reallabore sollen als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens gestärkt werden, indem eine bessere und häufigere Nutzung in allen Bereichen ermöglicht wird. Auch im Bereich der Vergabepraxis eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten für das Erproben von optimierten Prozessen.
Reallabore ermöglichen es, Innovationen, die mit Blick auf die allgemeingültigen rechtlichen Regelungen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen, für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben, so die Bundesregierung. In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es den zuständigen Behörden erlauben, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten. Auf Basis der Erprobung können wichtige Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie die fachrechtlichen Vorgaben dauerhaft gestaltet werden können, damit Innovationen ihr volles Potenzial entfalten können und gleichzeitig wichtige Schutz- und Sicherheitsstandards gewährleistet werden können.
Erstmals gesetzliche Regelungen
Mit dem Gesetz werden erstmalig gesetzliche Regelungen für Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen geschaffen. Außerdem erfolgt eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, das nach Angaben der Regierung als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung, Wissenstransfer und als Anlaufstelle für Impulse zur Schaffung neuer Experimentierklauseln und Reallabore ausgestaltet ist und mit den Akteuren der Reallabore zusammenarbeitet. Regelungen zur innovationsfreundlichen Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und zur angemessenen Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren sind ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs.
Erprobung von Experimentierklauseln in der Vergabepraxis in Hamburg
Erste Versuche in Reallaboren im Bereich der Vergabepraxis gibt es seit Anfang 2024 in Hamburg. Als erste Verwaltung in Deutschland nahm die Freie und Hansestadt eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinie auf. Diese trat am 1. Januar 2024 in Kraft und ermöglicht es, bei einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Voraussetzung ist, dass die städtische Venture Client-Einheit GovTecHH an dem Vergabeverfahren beteiligt ist und der Auftragsgegenstand den Einsatz neuer Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung zum Inhalt hat. Die Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden weiterhin beachtet. Die Experimentierklausel für GovTech soll in Hamburg dafür sorgen, dass neue Technologien schneller erprobt werden können.
Quellen: Bundestag, Hansestadt Hamburg