Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert Kurswechsel

Koblenz von oben

Zum Start ins neue Jahr hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Bilanz für 2024 sowie einen Ausblick für das kommende Jahr veröffentlicht. Der Verband appelliert an die zukünftige Bundesregierung und fordert einen Richtungswechsel der Politik, um Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Auch Änderungen im Bereich des Vergaberechts sind im Sinne des erwünschten Kurswechsels vorgesehen.

Die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in Deutschland ist nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebunds durch verschiedene Faktoren akut bedroht. Die Ausgaben für soziale Leistungen steigen ungebremst an während die konjunkturelle Lage angespannt ist und die Einnahmen dementsprechend stagnieren. „Die Lage der Städte und Gemeinden ist prekär. Das Finanzierungsdefizit der Kommunen wächst auf mehr als 17 Milliarden Euro an. Trotz aller Anstrengungen schaffen es die meisten Kommunen nicht mehr, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ist in Gefahr“, betonten der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Uwe Brandl, und Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger in einem Pressestatement zur sogenannten „Bilanz 2024 und Ausblick 2025 der Deutschen Städte und Gemeinden“.

Umfassende Prüfungen nötig

Notwendig sei deswegen eine grundlegende Aufgabenkritik und ein Moratorium bei neuen staatlichen Leistungsversprechen. „Neue Standards, Rechtsansprüche und gesetzliche Leistungen sind nicht mehr erfüllbar, ohne dass das Bestehende ehrlich überprüft und angepasst wird“, stellten Brandl und Berghegger klar. Gleichzeitig ist eine strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund und Kommunen notwendig. „Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ muss endlich auch bei Leistungsversprechen des Bundes Anwendung finden. Städte und Gemeinden dürfen nicht länger Ausfallbürgen für Bund und Länder sein.“

Forderungen zur Novellierung des Vergaberechts

Nötig sind daher nicht nur schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern auch die schnelle Umsetzung von Investitionen durch schlanke Vergabeverfahren und durch Vereinfachungen im Vergaberecht. Aus kommunaler Sicht müssen sich Novellierungsüberlegungen im Vergaberecht an folgenden Eckpunkten orientieren:

  • Kommunale Entscheidungsspielräume im Vergaberecht dürfen nicht durch weitere verbindliche Kriterien, etwa zur Nachhaltigkeit oder zu sozialen Aspekten, eingeschränkt werden. Dadurch würde die Beschaffungsautonomie des kommunalen Auftraggebers als Kernelement des Vergabe- und Wettbewerbsrechts beschnitten und im Ergebnis auch in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingriffen.
  • Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber zukünftig vorgibt, welche Produkte beschafft werden müssen bzw. welche Produkte aufgrund einer Negativliste gar nicht mehr ausgeschrieben werden dürfen. Das Vergaberecht, dass gerade auch im Unterschwellenbereich dem Haushaltsrecht zuzuordnen ist, dient im Kern der wirtschaftlichen Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen und nicht der Verfolgung weiterer politischer Zielstellungen.
  • Die Frage, ob und in welchem Umfang Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes oder sozialer Kriterien in Vergabeverfahren berücksichtigt werden, sollte im Sinne der Beschaffungsautonomie der öffentlichen Hand immer im Einzelfall und „vor Ort“
    entschieden werden.
  • EU-rechtlich nicht gebotene Anforderungen, wie etwa Statistikpflichten im Unterschwellenbereich, müssen zügig abgeschafft werden.
  • Bund und Länder sollten sich für eine deutliche Anhebung der vergaberechtlichen Wertgrenzen – insbesondere für Direktaufträge – einsetzen. Die diesbezüglich in Bayern und Baden-Württemberg eingeführte Wertgrenze in Höhe von 100.000 Euro (netto) sollte als Richtschnur dienen. Zudem muss sich der Bund auf EU-Ebene für eine weitere Erhöhung der EU-Schwellenwerte einsetzen.

Der Verband warnt die zukünftige Bundesregierung jedoch davor, ein neues Gesetzt dieser Art zu schnell zu verabschieden. Man müsse beachten, dass die EU-Kommission eine baldige Änderung der EU-Vergaberichtlinien angekündigt hat. Diese sollte abgewartet werden. Anderenfalls stünde schon in sehr kurzer Frist eine neuerliche Novelle des Vergaberechts an.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund