Neue Wertgrenzen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt

Mann unterschreibt Vertrag
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in sowohl in Bayern als auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen Anhalt neue Wertgrenzen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Diese Regelungen betreffen sowohl Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen als auch Bauleistungen und sollen den Vergabeprozess erleichtern. 

Zum Jahreswechsel haben mehrere Bundesländer die Wertgrenzen für Vergabeverfahren deutlich angehoben. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge zu vereinfachen, die Prozesse zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und knapper Haushaltsmittel sollen diese Maßnahmen die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand stärken und den Zugang von Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Die neuen Wertgrenzen in Bayern

Für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen können in Direktaufträge nun bis zu einem Betrag von 100.000 Euro netto erteilt werden. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben sind bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert zulässig, der derzeit bei 221.000 Euro netto beziehungsweise 750.000 Euro netto liegt. Im Bereich der Bauleistungen wurde die Wertgrenze für Direktaufträge auf 250.000 Euro netto angehoben. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben können bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro netto durchgeführt werden.

Die neuen Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz 

Für Bauleistungen nach der VOB/A gelten spezifische Wertgrenzen, die den Vergabeprozess vereinfachen sollen. Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert von 250.000 Euro netto zulässig, unabhängig von der Art des Gewerks. Für freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben liegt die Wertgrenze bei 100.000 Euro netto. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO gelten einheitliche Wertgrenzen. Sowohl für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb als auch für freihändige Vergaben und Verhandlungsvergaben liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro netto. Eine Ausnahme gibt es für Bauleistungen im Rahmen des öffentlichen Wohnungsbaus: Hier beträgt die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 1.000.000 Euro netto. Diese Sonderregelung soll den Bau öffentlicher Wohnprojekte erleichtern und beschleunigen.

Die neuen Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt

Für Liefer- und Dienstleistungen sind Beschränkte Ausschreibungen sowie Verhandlungsvergaben (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto möglich. Direktvergaben dürfen bis zu einem Wert von 15.000 Euro netto erfolgen, wobei die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit stets einzuhalten sind. Auch im Bereich der Bauleistungen wurden die Wertgrenzen deutlich angehoben. Beschränkte Ausschreibungen (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) sind nun bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro netto zulässig. Freihändige Vergaben können bis zu einem Wert von 150.000 Euro netto durchgeführt werden. Zudem gilt ab einem Auftragswert von 20.000 Euro netto die Verpflichtung, mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Direktvergaben im Bauwesen sind ebenfalls bis zu einem Wert von 20.000 Euro netto möglich, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitskriterien. Für freiberufliche Leistungen in Sachsen-Anhalt liegt die Wertgrenze für Direktvergaben bei 80.000 Euro netto.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-PfalzBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


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Einer der Kernpunkte zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens ist die Frage, ob sich der Auftragswert oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte befindet. Auch andere Weichenstellungen, beispielsweise die Zulässigkeit von Auftragsänderungen, hängen von der ordnungsgemäßen Auftragswertschätzung im Einzelfall ab. Entscheidend ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswerts unter Beachtung der Vorgaben der Gesetze und Rechtsprechung. In unserem Seminar zum Thema Schwellenwertberechnung geben wir Ihnen einen Überblick über die Vorgaben des Vergaberechts für die Auftragswertschätzung und Schwellenwertberechnung und stellen dar, welche Hindernisse bei der Schätzung die Rechtssicherheit des Verfahrens beeinträchtigen können. Jetzt Anmelden!