Entlastung für überschuldete Kommunen: Regierung will Grundgesetzänderung noch vor der Wahl

Bundesfinanzministerium

Die rot-grüne Minderheitsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz plant eine Entlastung der am höchsten verschuldeten Kommunen in Deutschland. Ein Gesetzentwurf für eine dafür benötigte Änderung des Grundgesetzes von Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) sieht vor, dass der Bund einmalig die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen kann. Die andere Hälfte soll von den jeweiligen Bundesländern getragen werden.

Der Gesetzentwurf soll bereits in dieser Woche per Umlaufverfahren vom Kabinett beschlossen werden. Die Beratung im Bundestag und Bundesrat ist für Ende Januar geplant. Für die notwendige Zweidrittelmehrheit ist die Zustimmung der Union unerlässlich. „Wir wollen im Grundgesetz die Möglichkeit schaffen, dass der Bund einmalig die Hälfte der Altschulden von überschuldeten Kommunen eines Bundeslandes übernimmt. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob es diese Möglichkeit nutzen möchte“, erklärte Staatsministerin Sarah Ryglewski (SPD).

31 Milliarden Euro Schulden

Laut dem Entwurf beläuft sich der Bestand an kommunalen Liquiditätskrediten, die ursprünglich zur Überbrückung kurzfristiger Finanzengpässe gedacht waren, auf rund 31 Milliarden Euro. Diese Kredite dienen jedoch vielerorts zur Finanzierung struktureller Haushaltsdefizite. Der Bund wäre bei Umsetzung des Plans für etwa 15,5 Milliarden Euro dieser Schulden verantwortlich. Ziel sei es, den Kommunen die Rückkehr zu einer nachhaltig stabilen Finanzlage zu ermöglichen.

Einmalige Ausnahme

Die vorgeschlagene Regelung soll in einem neuen Artikel 143h des Grundgesetzes verankert werden. Diese Ausnahmeregelung soll ausdrücklich nur einmal angewendet werden und würde die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für die Finanzausstattung der Kommunen nicht berühren. Die Beteiligung des Bundes setzt eine entsprechende finanzielle Beteiligung der betroffenen Länder voraus.

Union lehnte Vorschlag bisher ab

Die Union und mehrere Länder lehnen eine Grundgesetzänderung bisher ab. Ihr Argument: Nur verschuldete Kommunen würden davon profitieren, was aus ihrer Sicht unfair sei. Besonders die CSU-geführte Landesregierung in Bayern kritisiert, dass dies jene Länder benachteilige, die ihre Kommunen selbst angemessen ausgestattet oder aus eigener Kraft entschuldet haben. Staatsministerin Ryglewski betonte hingegen, dass kein Bundesland für die Schulden eines anderen aufkommen müsse. „Bayern muss nicht für NRW zahlen“, erklärte sie. Es gehe vielmehr um Solidaritat unter den Ländern. „Wir sind ein föderaler Bundesstaat, der auf gegenseitige Unterstützung angewiesen ist“, so Ryglewski weiter. Ziel sei es, Ländern mit vielen überschuldeten Kommunen die Möglichkeit zu geben, durch die Hilfe des Bundes Entlastung zu schaffen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Rheinische Post