Vorläufiger Jahresabschluss des Bundeshaushalts 2024

Münzenstapel

Das Bundesfinanzministerium hat den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2024 vorgestellt. Es hat sich bestätigt, dass die Bundesregierung auch ohne Nachtrag das Haushaltsjahr 2024 angemessen abschließen konnte. Entwicklungen im Haushaltsvollzug ermöglichen eine vollständige Rücklagenschonung. Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich dennoch weiterhin ein hoher Handlungsbedarf.

Das Haushaltsdefizit 2024 wird unter der im Bundeshaushalt für 2024 geplanten Höhe bleiben. Gleichzeitig kann auf die für 2024 ursprünglich vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Mrd. Euro vollständig verzichtet werden. Nach den vorläufigen Zahlen ergibt sich eine Nettokreditaufnahme des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 33,3 Mrd. Euro, das sind 5,7 Mrd. Euro weniger als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies bedeutet zwar einen Anstieg von knapp 6,2 Mrd. Euro im Vergleich zu 2023, jedoch wurde 2023 für den Haushaltsausgleich neben einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 27,2 Mrd. Euro auch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 37,5 Mrd. Euro benötigt.

Obergrenze für strukturelle Nettokreditaufnahme unterschritten

Durch die Nichtvergabe des Darlehens für den Aufbau des Generationenkapitals reduziert sich zwar die erlaubte Nettokreditaufnahme. Die Rücklage kann jedoch im Haushaltsvollzug 2024 trotzdem vollständig geschont werden, da sich die nach der Schuldenregel erlaubte Nettokreditaufnahme durch die schwächere wirtschaftliche Entwicklung über die Konjunkturkomponente erhöht hat. Durch weitere strukturell wirkende Haushaltsentlastungen wird darüber hinaus die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme nach dem vorläufigen Ergebnis um rund 2,8 Mrd. Euro unterschritten.

Steuereinnahmen robuster als erwartet

Auf der Einnahmenseite liegen die Steuereinnahmen 2,6 Mrd. Euro niedriger als im Bundeshaushalt auf der Basis der Annahmen zum Steueraufkommen vom Herbst 2023 veranschlagt, jedoch 2,8 Mrd. Euro über den Prognosen der Steuerschätzung vom Oktober 2024. Damit haben sich die Steuern robuster als zuletzt erwartet entwickelt. Kompensiert wurden die Steuermindereinnahmen durch Mehreinnahmen bei den Verwaltungs- und Münzeinnahmen sowie durch Minderausgaben auf der Ausgabenseite.

Weiter hoher Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums besteht auch für den Bundeshaushalt 2025 ein erheblicher Handlungsbedarf. Die schlechter als erwartete konjunkturelle Entwicklung führt zu Steuermindereinnahmen sowie konjunkturell bedingten Mehrausgaben. Zudem eröffnen sich durch die Rücklagenschonung aus dem Jahr 2024 keine neuen Spielräume, da diese bereits in die bisherige Haushaltsplanung integriert war. Zwar zeigt der vorläufige Jahresabschluss 2024, dass die Rücklage vollständig geschont und das Haushaltsdefizit weiter abgesenkt werden konnte, dennoch bleibt für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 eine deutliche Haushaltslücke bestehen. Bundesfinanzminister Jörg Kukies betonte, dass es in der aktuellen Situation entscheidend sei, „Disziplin in der vorläufigen Haushaltsführung 2025“ zu wahren, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Dies gelte auch mit Blick auf die anstehenden Finanzplanjahre ab 2026, in denen der Handlungsbedarf weiterhin hoch bleibe. Hinzu kommt der zusätzliche Finanzbedarf ab dem Jahr 2028, um das NATO-Ziel von 2 % des Bruttoinlandsprodukts einzuhalten.

Quelle: Bundesfinanzministerium