Antrag der FDP-Fraktion – Forderung nach „Entfesselung“ des Vergaberechts

Bundestag Kuppel

Die FDP-Fraktion hat einen umfassenden Antrag an die Bundesregierung über die Verschlankung des Vergaberechts gestellt. Die öffentliche Auftragsvergabe müsse vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Der Antrag liegt nun bei den Ausschüssen.

Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich hat die öffentliche Vergabe eine hohe wirtschaftliche Bedeutung, so die FDP-Fraktion. Sie trüge dazu bei, konjunkturelle Schwankungen abzufedern. Doch laut dem aktuellen Antrag sind die derzeitigen Vergabeverfahren zu komplex, langwierig und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Unternehmen müssten zahlreiche Nachweise erbringen, während kurze Fristen die Teilnahme zusätzlich erschweren. Besonders betroffen seien kleine und mittlere Betriebe, die sich seltener an Ausschreibungen beteiligen.

Anhebung der Wertgrenzen für Direktauftragsvergaben

Die FDP fordert deshalb erneut eine Reform des Vergaberechts. Dabei müsse ein leichterer und praxistauglicher Zugang vornehmlich für kleine, mittlere und junge Unternehmen geschaffen werden, während gleichzeitig transparente und wettbewerbliche Verfahren gewährleistet bleiben, ohne zusätzliche Bürokratie aufzubauen. Ein zentraler Punkt des geforderten Gesetzentwurfs ist die generelle, einheitliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktauftragsvergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer für alle Unternehmen. Zudem soll auf neue sogenannte „vergabefremde Kriterien“ in den vergaberechtlichen Vorschriften verzichtet werden. Insbesondere dürften keine Negativlisten von verbotenen Beschaffungsgegenständen eingeführt werden.

Weniger Aufwand für junge Unternehmen

Die Bundesregierung soll außerdem Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten sowie Eignungskriterien generell und insbesondere für kleine, mittlere und junge Unternehmen drastisch vereinfachen oder reduzieren. Eine erneute Eignungsprüfung soll entfallen, sofern die Eignung bereits in den zurückliegenden drei Jahren festgestellt wurde. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen soll künftig durch Eigenerklärungen möglich sein. Zudem müsse eine großzügige Nachreichung von Unterlagen gewährleistet werden, um mehr Rechtssicherheit bei Nachforderungen zu schaffen.

Rechtszersplitterung vermeiden

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Vorschriften im Unterschwellenvergaberecht, um eine Rechtszersplitterung zwischen den Bundesländern zu vermeiden und Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern. Die Leistungsbeschreibung durch den öffentlichen Auftraggeber soll vereinfacht und die Zulassung von Nebenangeboten verstärkt werden. Darüber hinaus soll die Digitalisierung der Vergabeverfahren beschleunigt werden, unter anderem durch die Einführung der e-Form-Standards im Unterschwellenbereich. Ein effektives Krisenvergaberecht müsse etabliert werden, um in besonderen Krisensituationen schnell handlungsfähig zu sein und gleichzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Vergabeverfahren auch auf EU-Ebene beschleunigen

Der Bundestag fordert die Bundesregierung zudem auf, die Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren auch untergesetzlich durch technische Standardisierungen von Formularen voranzutreiben. Weitere bürokratische und finanzielle Belastungen für die Wirtschaft im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe, etwa durch ein Tariftreuegesetz, sollen vermieden werden. Zudem müsse sich Deutschland auf europäischer Ebene für eine Reform des europäischen Vergaberechts im Oberschwellenbereich einsetzen. Ziel müsse es sein, Vergabeverfahren auch auf EU-Ebene zu beschleunigen, praxistauglicher zu gestalten, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass durch neue EU-Vorgaben keine zusätzlichen „vergabefremden Kriterien“ eingeführt werden, etwa durch Zielvorgaben aus dem Green Deal oder dem Net Zero Industry Act (NZIA).

Antrag liegt nun bei Ausschüssen

Der Antrag wurde ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Da die Bundestagswahl bereits am 23. Februar stattfindet, gilt es als unwahrscheinlich, dass er in der laufenden Legislaturperiode noch weiterverfolgt wird. Mit der Wahl endet die aktuelle Amtszeit des Parlaments, sodass der Antrag verfällt, sofern er nicht vorher abschließend behandelt wird.

Quelle: Bundestag