Neues Maßnahmenpaket soll deutsche Exporte stärken
Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien beschlossen. Ziel der Neuerungen ist es, die deutsche Exportwirtschaft besser abzusichern und auf die veränderten geoökonomischen Herausforderungen zu reagieren. Besondere Schwerpunkte liegen auf verbesserten Konditionen für bestehende Instrumente, einer flexibleren Förderpolitik und effizienteren Verfahren.
Neue Kriterien für die Förderungswürdigkeit
Die Bundesregierung hat zudem die Kriterien für die Förderungswürdigkeit von Exportgeschäften überarbeitet. Mit dem neuen Ansatz „flex&cover“ wird nicht mehr ausschließlich der Warenursprung eines Exports betrachtet. Stattdessen steht der sogenannte „German Footprint“ im Fokus, der den volkswirtschaftlichen Beitrag des gesamten Unternehmens für Deutschland umfasst. Kriterien wie Investitionen, Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie Steuerpflicht im Inland werden dabei berücksichtigt. Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte: „Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Exportwirtschaft und die sich verändernden Kräfteverhältnisse im internationalen Wettbewerb machen Anpassungen im Außenwirtschaftsinstrumentarium erforderlich. Unser Ziel ist dabei der Erhalt und die Sicherung von industrieller Wertschöpfung in Deutschland. So sichern wir insbesondere Industriearbeitsplätze, stärken unsere wirtschaftliche Souveränität, Resilienz und Zukunftsfähigkeit.“
Erweiterte Absicherung in der Verteidigungswirtschaft
Auch die Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter wurden erweitert. Diese Änderungen orientieren sich an der Kriegswaffenliste sowie der Allgemeinen Genehmigung Nr. 33 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Damit sollen deutsche Unternehmen in der Verteidigungswirtschaft größere Planungssicherheit erhalten.
Effizientere Verfahren
Um die Abwicklung der Exportkreditgarantien zu beschleunigen, wurden die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM-Prüfung) vereinfacht. Die grundlegenden Anforderungen, wie sie in den OECD Common Approaches festgelegt sind, bleiben davon unberührt. Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft sichern und den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig stärken.