Regierung: Keine neue Bürokratie durch Bundestariftreuegesetz

Bundestag
Die Bundesregierung erwartet durch ihren Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz keine zusätzlichen bürokratischen Hürden für Unternehmen. Das Gesetz, das sicherstellen soll, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an tarifgebundene Unternehmen oder solche mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen vergeben werden, sieht laut Regierung lediglich eine einfache Erklärung zur Tariftreue im Vergabeverfahren vor. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Die Regierung betont, dass sich die Nachweispflichten auf das notwendige Maß beschränken und durch eine Zertifizierung weiter erleichtert werden sollen. Unternehmen und ihre Nachunternehmer könnten sich vorab bestätigen lassen, dass sie tarifgerechte Arbeitsbedingungen bieten, um im Vergabeverfahren von zusätzlichen Nachweisen befreit zu werden.

Zweifel in der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion sieht dies jedoch kritisch und befürchtet, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Nachweispflichten abgeschreckt werden und sich daher weniger an Ausschreibungen beteiligen. Die Bundesregierung widerspricht dieser Einschätzung und argumentiert, dass das Gesetz Hürden abbauen würde. Ziel sei es, zu verhindern, dass öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die durch niedrigere Löhne günstige Angebote unterbreiten und damit tarifgebundene Betriebe aus dem Wettbewerb drängen. Dies betreffe auch kleinere und mittlere Unternehmen, die an Tarifverträge gebunden sind und bislang möglicherweise Wettbewerbsnachteile hinnehmen mussten.

Quelle: Bundestag