Beschaffung von Mitarbeitenden über Personaldienstleister – Was sagt das Vergaberecht dazu?

Der Vergaberechtsexperte Dr. Alexander Csaki von der Kanzlei Bird & Bird und Christian Kessel vom Personaldienstleister Hays gehen der Frage nach, wie die Beschaffung von festangestellten Mitarbeitenden für den öffentlichen Sektor in der Praxis erfolgt und ob diese den vergaberechtlichen Vorgaben entspricht.

Der öffentliche Sektor steht vor einem gewaltigen Umbruch. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel haben den Bedarf an qualifiziertem Personal in die Höhe schnellen lassen. Laut dem „dbb Monitor öffentlicher Dienst 2024“ fehlen im öffentlichen Bereich aktuell über 550.000 Beschäftigte. Rund 27 % der Beschäftigten im öffentlichen Sektor sind 55 Jahre und älter und werden in den nächsten 10 Jahren aus dem Dienst ausscheiden. Dies bedeutet, dass etwa 1,3 Millionen Stellen nachbesetzt werden müssen. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit einer effektiven Personalstrategie.*

Ein Blick in den Markt

Gemäß einer Auswertung des Personaldienstleisters Hays zeigt das Arbeitsmarkttool von „index Anzeigendaten“, dass die Anzahl der hier aktuell erfassten Stellenanzeigen im öffentlichen Sektor allein in den MINT-Berufen, in den Monaten Dezember 2024 und Januar 2025 auf über 20.000 Stellen gestiegen ist. Bezieht man in der Auswertung alle Berufsgruppen (Finanzen, Einkauf, Personal, Recht, usw.) mit ein sind es sogar über 86.000 Stellenanzeigen. Trotz dieses erheblichen Bedarfs an Personal beobachten wir als spezialisierter Personaldienstleister nur wenige öffentliche Ausschreibungen für die entsprechende Personaldienstleistung.

Dies wirft die Frage auf, ob die Beschaffung von Personal, die nicht aus einer eigenen Rekrutierung resultiert, an der Vergabestelle vorbei erfolgt.

Ausschreibungspflicht: Ein Muss?

Unsere These lautet: Ja, die Beschaffung über Personaldienstleistungen unterliegt dem Vergaberecht!

Wie sieht es der Experte für Vergaberecht Dr. Alexander Csaki?

Wettbewerb schadet unabhängig von der Frage der Ausschreibungspflicht grundsätzlich unserer Auffassung nach nicht. In manchen Bereichen/Sektoren scheint die Umsetzung jedoch einfacher als in anderen. Bei der Beschaffung von Personaldienstleistern liegt die noch nicht so ausgebildete Beschaffungspraxis sicher nicht am „ob“. Öffentlichen Auftraggebern ist sicher bewusst, dass es sich hier um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelt, der nach den Regeln des Vergaberechts zu beschaffen ist. Die Frage, die uns häufig begegnet, ist vielmehr das „wie“ der Beschaffung. Fragen der zulässigen Bewertung der Angebote – welche Kriterien sind hier nach neuester Entscheidungspraxis noch zulässig (Stichwort: Auftragsbezug) und welche Form der Ausschreibung ermöglicht die beste Zielerreichung: Klassische Vergaben, Open-house oder Rahmenvereinbarungen mit einem oder mehreren Partnern?

Webinar „Vergaberecht und Personaldienstleistungen – Praxis und Perspektiven“

In einem kommenden Webinar beleuchten Dr. Alexander Csaki und Christian Kessel die aktuellen Herausforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von Mitarbeitenden über Personaldienstleister im öffentlichen Sektor. Erfahren Sie, wie Sie den vergaberechtlichen Anforderungen gerecht werden und welche Best Practices sich in der Praxis bewährt haben. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt an die Experten zu stellen und wertvolle Einblicke für Ihre Personalstrategie zu gewinnen.

Weitere Informationen zum Termin und zur Anmeldung folgen in Kürze.

Kontribution

Der Beitrag wurde gemeinsam mit Dr. Alexander Csaki verfasst.

Hinweis der Redaktion

Dieser Artikel ist ein gesponserter Beitrag im Rahmen der Fördermitgliedschaft beim Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).

Avatar-Foto

Christian Kessel, Hays AG

Christian Kessel ist interner Berater bei der Hays AG, einem spezialisierten Personaldienstleister für den öffentlichen Sektor. Er entwickelt Strategien, um dem Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor entgegenzuwirken und eine effiziente Personalbeschaffung sicherzustellen. Die Hays AG unterstützt öffentliche Einrichtungen dabei, die besten Talente zu gewinnen und langfristig zu binden.

Avatar-Foto

Dr. Alexander Csaki, Kanzlei Bird & Bird

Dr. Alexander Csaki berät seit mehr als 17 Jahren umfassend zu allen Fragen des nationalen und europäischen Vergaberechts. Er hat maßgeblich bei der Entscheidung zu Open-house-Verfahren vor dem EuGH mitgewirkt und ist bekannt für innovative und neue Denkansätze bei der Umsetzung vergaberechtlicher Vorgaben.