Künftige Regierung will noch dieses Jahr das Vergaberecht überarbeiten
SPD und CDU/CSU haben ein arbeitsreiches Wochenende hinter sich. Rund zwei Wochen nach der Bundestagswahl 2025 steht das Sondierungspapier für die kommende Legislaturperiode fest. Ein zentrales Thema: das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Bund, Länder und Kommunen. Dieses soll noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags am 25. März auf den Weg gebracht werden. Geplant sind Investitionen in Digitalisierung, Infrastruktur und Bevölkerungsschutz. Auch das Vergaberecht soll in diesem Zusammenhang überarbeitet werden.
Auf elf Seiten haben die potenziellen künftigen Regierungspartner ihre politischen Vorhaben skizziert. Neben Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands finden sich in dem Sondierungspapier auch drei Punkte, die das Vergaberecht betreffen. Vor allem die Beschaffung von Rüstungsgütern soll erleichtert werden.
Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr
Die Bundeswehr soll künftig bessere finanzielle Möglichkeiten für die Beschaffung dringend benötigter Ausrüstung erhalten. Dafür soll eine neue Regelung zur Schuldenbremse eingeführt werden: Verteidigungsausgaben im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts werden bis zu einer Höhe von 1 Prozent des BIP innerhalb der Schuldenbremse berücksichtigt. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben für Verteidigung werden hingegen nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Um diese Mittel auch gezielt und zügig einsetzen zu können, planen die potenziellen Koalitionspartner, innerhalb der ersten sechs Monate nach Regierungsbildung ein neues Beschaffungsbeschleunigungsgesetz vorzulegen. Wie genau dieses ausgestaltet wird, ist noch unklar. Ergänzend dazu soll in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Prioritätenliste für dringend benötigte Rüstungsgüter erstellt werden.
Klimaneutrale Leitmärkte durch vergaberechtliche Vorgaben
Neben Investitionsinitiativen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums wollen SPD und CDU/CSU auch die Klimaziele in den Blick nehmen. Geplant ist die Schaffung von Leitmärkten für klimaneutrale Produkte. Hierfür könnten vergaberechtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Wie und ob diese ausgestaltet werden, bleibt vorerst offen. Als mögliche Alternativen werden Quoten für klimaneutralen Stahl oder eine Grüngasquote genannt.
Sondervermögen für Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen
Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen soll über 10 Jahre für mehr Investitionen in Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhäuser, Energie, Bildung, Forschung und Digitalisierung sorgen. Um diese Finanzmittel auf den Weg zu bringen, bedarf es einem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. SPD und Union haben den aktuellen Bundestag deshalb zu einer Sondersitzung am 13. März einberufen. Für den Erfolg Ihres Vorhabens sind die beiden Parteien auf die Stimmen der Grünen angewiesen. Die wollen – stand jetzt – dem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen. Sie kritisieren unter anderem Aufteilung des Finanzplans scharf und fordern eine deutlich höhere finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen. Ihr Hauptargument: 60 Prozent der Infrastrukturmaßnahmen werden von Kommunen und Ländern getragen – von dem Sondervermögen sollen sie jedoch nur 20 Prozent erhalten.
Quellen: SPD Sondierungspapier, t-online, Bundestag