Europäischer Rechnungshof: Kontrollen bei öffentlichen Ausschreibungen in Zusammenhang mit Corona-Aufbaufonds sind lückenhaft

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Die EU-Kommission kann nach wie vor nicht sicherstellen, dass die Vergabe von Mitteln aus der 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der EU den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe und staatliche Beihilfen entspricht. Dies geht aus einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die Prüfer stellten gravierende Schwächen in den Kontrollsystemen einiger EU-Länder sowie lückenhafte Kontrollen durch die EU-Kommission fest.

Die EU-Länder sind verpflichtet, die Einhaltung europäischer und nationaler Vorschriften sicherzustellen, darunter Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe und zu staatlichen Beihilfen. Laut Rechnungshof gibt es jedoch Mängel in der Prüfungspraxis vieler Mitgliedstaaten. In mehreren Ländern wiesen die nationalen Kontrollbehörden Probleme hinsichtlich Umfang, Qualität und Zeitplanung ihrer Überprüfungen auf. Die EU-Kommission habe sich anfangs auf Betrugs-, Korruptions- und Interessenkonfliktrisiken konzentriert und erst später ihre Strategie zur Kontrolle der Vorschriften erweitert.

Uneinheitliche Prüfungssysteme

Laut den Prüfern gibt es Unterschiede in der Ausgestaltung der Kontrollmechanismen in den EU-Ländern. Während die Überprüfung der staatlichen Beihilfen oft grundlegende Risiken abdeckt, wurden bei der öffentlichen Auftragsvergabe in vielen Fällen Mängel festgestellt. Es fehlen detaillierte Leitlinien für die Kontrolle der EU-Vorschriften, was zu unklaren Prüftätigkeiten in den Mitgliedstaaten führe.

Fehlende Konsequenzen bei Verstoßen

Der Bericht kritisiert zudem Mängel bei den Korrekturmaßnahmen. So fordern einige EU-Staaten unrechtmäßig ausgegebene Mittel nicht zurück. Selbst wenn dies geschieht, fließt das Geld nicht in den EU-Haushalt zurück oder wird von künftigen ARF-Zahlungen abgezogen. Dies könnte dazu führen, dass Zahlungen in voller Höhe geleistet werden, selbst wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde.

Hintergrund zur Aufbau- und Resilienzfazilität

Die ARF wurde als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie eingerichtet und soll Reformen sowie Investitionen in den EU-Ländern unterstützen. Sie läuft bis Ende 2026 und umfasst insgesamt 650 Milliarden Euro, davon 359 Milliarden Euro als Finanzhilfen und 291 Milliarden Euro als Darlehen. Die Mittel werden von der EU-Kommission verwaltet, die für die Endkontrolle verantwortlich ist.

Quelle: Europäischer Rechnungshof