Bund richtet Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ein

Das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bezeichnet sich selbst als ist ein Ministerium für Umsetzung. Es wurde mit Organisationserlass vom 6.5.2025 eingerichtet und übernimmt die Digitalaufgaben, die bisher in unterschiedlichen Ressorts verortet waren, insbesondere vom bisherigen Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dass ab sofort nur noch für Verkehr zuständig ist.

Mit dem BMDS werden zentrale Zuständigkeiten für Digitalisierung und die Modernisierung des Staates in einem Ressort gebündelt. Das BMDS vereint Aufgaben aus mehreren bestehenden Ressorts und ist künftig u. a. verantwortlich für:

  • Digitalisierung und Modernisierung der Bundesverwaltung, inklusive Einführung einer digitalen Identitäts-Wallet und von Bürgerkonten,
  • Datenpolitik, Förderung der Datenökonomie und gute Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz,
  • Registermodernisierung, IT-Sicherheit und die Entwicklung interoperabler Plattformen für die Verwaltung,
  • Bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der Breitbandnetze, Bürokratierückbau und mehr Wettbewerb,
  • Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas,
  • Internationale Digitalpolitik auf EU-, G7- und G20-Ebene im Sinne des Innovationsstandorts Deutschland.

Gemäß Organisationserlass (Bundesregierung.de) erhält das BMDS aber nicht nur die bisher über die Ressorts verteilten Aufgaben (Bündelung), es erhält auch neue Kompetenzen:

„Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erhält ferner die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt regelt eine Vereinbarung.“

Quelle: Bundesregierung