NKR-Gutachten: Bündelung von Verwaltungsaufgaben verfassungsrechtlich möglich

VerwaltungVerwaltungsaufgaben in Deutschland lassen sich in vielen Fällen auch ohne Grundgesetzänderung bündeln. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues rechtswissenschaftliches Gutachten im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), das kürzlich veröffentlicht wurde.

Das von Prof. Dr. David Roth-Isigkeit von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer erstellte Folgegutachten untersucht verfassungsrechtliche Spielräume für strukturelle Reformen im föderalen Staat. Es knüpft an ein vorausgegangenes Gutachten des NKR an, das konkrete Vorschläge zur Optimierung von Verwaltungsstrukturen unterbreitet hatte.

Zentrale und automatisierte Verfahren als Entlastung

Demnach besteht bereits im bestehenden Rechtsrahmen ein erheblicher Gestaltungsspielraum für Aufgabenbündelungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Der NKR betont, dass eine stärkere Zentralisierung bestimmter Verwaltungsverfahren – insbesondere automatisierter Prozesse ohne kommunale Gestaltungsmöglichkeiten – zu einer deutlichen Entlastung auf kommunaler Ebene beitragen könne.

Verfassungsrechtliche Anpassungen denkbar

Neben bestehenden Möglichkeiten zeigt das Gutachten auf, wie durch gezielte verfassungsrechtliche Änderungen neue Handlungsspielräume erschlossen werden könnten. Genannt werden unter anderem Experimentierklauseln, die Übertragung von Infrastrukturkompetenzen an den Bund sowie eine Verbesserung der ebenenübergreifenden behördlichen Zusammenarbeit.

Digitalisierung als Schlüssel

Auch die Digitalisierung spielt in den Überlegungen eine zentrale Rolle. Ein „digital-by-default“-Ansatz – also digitale Verfahren als Regelfall – könne laut NKR zur Effizienzsteigerung und zu bürgernäheren Verwaltungsleistungen beitragen. Technische Innovationen ermöglichten neue Formen der Zusammenarbeit und Datenintegration im Vollzug.

Reformbedarf in der neuen Legislaturperiode

Mit Blick auf die neue Legislaturperiode mahnt der NKR eine zügige politische Priorisierung an. Es gelte, konkrete Aufgabenbereiche zu identifizieren, die sich für eine Bündelung eignen, um strukturelle Entlastungen zu erreichen und die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen.

Das vollständige Gutachten ist über die Website des NKR abrufbar.

Quelle: Nationaler Normenkontrollrat