Beschaffung von Medizinprodukten: EU Kommission beschränkt Marktzugang von chinesischen Unternehmen
Die Europäische Kommission hat beschlossen, bei öffentlichen Aufträgen chinesische Unternehmen von den Käufen von Medizinprodukten ab einem Wert von mehr als 5 Millionen Euro auszuschließen.
Maroš Šefčovič, Mitglied der Kommission für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz sagte: „Mit diesen Maßnahmen wollen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen schaffen. Wir bleiben dem Dialog mit China verpflichtet, um diese Probleme zu lösen.“
Der Schritt der Kommission folgt den Schlussfolgerungen der ersten Untersuchung im Rahmen des Internationalen Beschaffungsinstruments (IPI) und ermöglicht nicht mehr als 50 Prozent der Inputs aus China für erfolgreiche Angebote.
Mit internationalen Verpflichtungen der EU
Diese Reaktion steht in einem angemessenen Verhältnis zu den chinesischen Beschränkungen. Sie stellt zugleich sicher, dass alle notwendigen Medizinprodukte für das Gesundheitssystem der EU zur Verfügung stehen. Ausnahmen bestehen dort, wo es keine alternativen Anbieter gibt. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der EU, auch im Rahmen der WTO, da die EU gegenüber China keine verbindlichen Beschaffungsverpflichtungen eingegangen ist.
Anreize für eine Gleichbehandlung schaffen
Die Maßnahme soll Anreize für China schaffen, seine Diskriminierung von EU-Unternehmen und in der EU hergestellten Medizinprodukten einzustellen und EU-Unternehmen mit der gleichen Offenheit zu behandeln, wie es die EU mit chinesischen Unternehmen und Produkten handhabt. Das ist eine Reaktion auf Chinas langjährigen Ausschluss von Medizinprodukten aus der EU von chinesischen Regierungsverträgen.
Schutz der EU-Unternehmen vor unlauterer Behandlung
Die globale Vergabe öffentlicher Aufträge im Wert von über 11 Billionen Euro pro Jahr ist eine wichtige Geschäftsmöglichkeit für europäische Unternehmen. Der EU-Markt für öffentliche Aufträge ist nach wie vor einer der offensten der Welt. So haben sich beispielsweise die chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten in die EU zwischen 2015 und 2023 mehr als verdoppelt.
Gleichzeitig hat China erhebliche und wiederkehrende rechtliche und administrative Hindernisse für seinen Beschaffungsmarkt errichtet: Laut einem Bericht der Kommission aus dem Jahr 2025 waren 87 Prozent der öffentlichen Aufträge für Medizinprodukte in China Gegenstand von ausschließenden und diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken gegenüber in der EU hergestellten Medizinprodukten und Lieferanten aus der EU. Der Bericht war das Ergebnis der ersten Untersuchung der Kommission im Rahmen der IPI-Verordnung, die am 24. April 2024 eingeleitet wurde.
Kommission weiter im Dialog mit chinesischen Behörden
Die Kommission hat diese Frage wiederholt bei den chinesischen Behörden zur Sprache gebracht. Sie hat nach einer konstruktiven und fairen Lösung gesucht, die EU-Unternehmen einen vergleichbaren Zugang zum chinesischen Markt bieten, wie ihn chinesische Unternehmen in der EU genießen. Trotz dieser Bemühungen hat China bisher keine spezifischen Verpflichtungen angeboten, um die diskriminierenden Maßnahmen und Praktiken anzugehen.
Die Kommission setzt sich weiterhin für den Dialog ein und ist bereit, die Kontakte mit den chinesischen Behörden zu intensivieren, um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. IPI ist ein Instrument, um Anreize für positive Veränderungen zu schaffen und Hebelwirkung für einen gerechteren Zugang zu schaffen. Sollte China konkrete, überprüfbare und zufriedenstellende Lösungen anbieten, mit denen die festgestellten Bedenken wirksam ausgeräumt werden, ermöglicht der IPI-Rahmen die Aussetzung oder Rücknahme von Maßnahmen.
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Quelle: EU Kommission