Öffentliches Preisrecht: BVdPW fordert stärkere politische Unterstützung – Preisprüfungsstatistik 2024 zeige hohe Wirksamkeit

Der Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. (BVdPW) weist auf die jüngste Veröffentlichung der Bundespreisprüfungsstatistik 2024 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hin. Die Zahlen bestätigen erneut die Relevanz des öffentlichen Preisrechts als wirkungsvolles Instrument zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit beim Einsatz öffentlicher Mittel.

Im Jahr 2024 wurden 1.365 Preis- und Kostenprüfungen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen durchgeführt. In 439 Fällen kam es dabei zu Rechnungskürzungen in Höhe von insgesamt 31,18 Millionen Euro – eine Kürzungsquote von rund 32 % der Preis- und Kostenprüfungen. Auch wenn die erzielten Einsparungen im Verhältnis zum gesamten Prüfvolumen von über 2,4 Milliarden Euro gering wirken mögen – alleine die Möglichkeit einer späteren Preisprüfung erhöht die Kalkulationsmoral der Auftragnehmer enorm.

Zudem wurde in 177 sogenannten Grundsatzprüfungen das gesamte Rechnungswesen großer öffentlicher Auftragnehmer – vorrangig im Verteidigungsbereich – bereits vor Abrechnung der Aufträge durchleuchtet, wodurch diese von vorne herein nur angemessene und wirtschaftliche Kosten ansetzen können, was zu noch weit größeren Ersparnissen führt. Dies verdeutlicht die nach wie vor hohe Wirksamkeit von Preisprüfungen im Hinblick auf die Vermeidung überhöhter Ausgaben.

Öffentliches Preisrecht als ordnungspolitischer Stabilitätsanker

Viel wesentlicher ist jedoch der ordnungspolitische Grundsatz, dem die Preisprüfungen folgen: Sie sind neutral, unabhängig und objektiv – und damit ein vertrauenswürdiger Pfeiler der rechtsstaatlichen Abrechnung öffentlicher Aufträge, gerade in Bereichen bei denen die Preisbildung im Wettbewerb nicht möglich ist. Die geringe Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen nach Preisprüfungen belegt die hohe fachliche Qualität der neutralen Preisprüferinnen und -prüfer und die Akzeptanz der Ergebnisse, sowohl von Seiten der Auftragnehmer als auch der öffentlichen Auftraggeber.

Besonders in Sondersituationen, etwa bei beschleunigten Verfahren in Krisenzeiten oder marktverzerrenden Lieferengpässen, schafft das Preisrecht rechtliche Sicherheit und verhindert Preisüberhöhungen – ohne die Beschaffung unnötig zu blockieren.

Langfristiger Rückgang der Prüfungszahlen

Während die Beanstandungsquote seit Jahren konstant hoch bleibt, ist die Gesamtzahl der durchgeführten Prüfungen in den letzten eineinhalb Jahrzehnten deutlich zurückgegangen – von über 2.500 Fällen im Jahr 2009 auf 1.365 im Jahr 2024. Dieser Rückgang ist aus Sicht des BVdPW besorgniserregend, da gerade in Zeiten hoher öffentlicher Investitionen und Förderprogramme ein starker Fokus auf Wirtschaftlichkeitskontrolle essenziell ist, um Missbrauch und Intransparenz zu verhindern.

Stärkung des Preisrechts als Beitrag zur Haushaltsdisziplin

„Angesichts angespannter öffentlicher Haushalte, wachsender Investitionsbedarfe und hoher Inflation ist es unverständlich, warum ein nachweislich wirksames Instrument wie das öffentliche Preisrecht nicht stärker genutzt wird“, betont Dr. Marijke Dück-Rath, Präsidentin des BVdPW. „Statt Rückbau und Vernachlässigung braucht es auch zur rechtlichen Absicherung von Firmenforderungen der Auftragnehmer zeitnahe Prüfungen und eine gezielte Stärkung der Preisüberwachungsstellen – rechtlich, personell und institutionell.“

Quelle: Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e. V.