Bundeshaushaltsentwurf 2025 zugeleitet

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) zugeleitet. Das Kabinett hat die Vorlage vergangenen Dienstag beschlossen.

Der Entwurf sieht für das laufende Jahr im Kernhaushalt Ausgaben in Höhe von rund 503,0 Milliarden Euro vor. Das sind 26,2 Milliarden Euro mehr als 2024. Dem stehen Einnahmen von 421,1 Milliarden Euro gegenüber (2024: 427,5 Milliarden Euro). Davon entfallen laut Planung 386,8 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2024: 377,6 Milliarden Euro) und 27,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2024: 25,9 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,8 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Die zulässige Nettokreditaufnahme beträgt laut Entwurf 49,7 Milliarden Euro; sie wird vollständig ausgeschöpft.

Weitere 32,07 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der neuen Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Der 20. Bundestag hat kurz vor der Konstituierung des neuen Bundestages eine umfassende Änderung der Finanzverfassung vorgenommen. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.

Laut Entwurf fallen insgesamt 75,1 Milliarden Euro in die Bereichsausnahme und überschreiten damit deutlich den Betrag von 43,1 Milliarden Euro, der ein Prozent des BIP 2024 entspricht. Das Gros dieser Ausgaben soll für die Verteidigung fällig werden (62,4 Milliarden Euro), die „Ausgaben des Bundes für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ werden mit 8,3 Milliarden Euro angegeben.

Die Ausgaben für Investitionen werden in diesem Jahr laut Entwurf 62,7 Milliarden Euro betragen. Das sind rund 7,8 Milliarden Euro weniger als im Vorjahr. Davon entfallen 17,3 Milliarden Euro auf finanzielle Transaktionen, die als Investitionen gebucht werden. Im Verhältnis zu den bereinigten Gesamtausgaben – also ohne finanzielle Transaktionen und ohne den Überschreitungsbetrag der Bereichsausnahme – liegt die Investitionsquote laut Entwurf bei 10,0 Prozent. Die Investitionsquote ist relevant für das Zusätzlichkeitskriterium des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, das in Artikel 143h Grundgesetz geregelt ist.

Neben den Ausgaben für Investitionen teilen sich die Ausgaben im Kernhaushalt auf in Ausgaben für Personal von 45,9 Milliarden Euro (2024: 45,0 Milliarden Euro), sächliche Verwaltungsausgaben von 25,9 Milliarden Euro (2024: 24,3 Milliarden Euro), für die militärische Beschaffung von 21,7 Milliarden Euro (2024: 15,2 Milliarden Euro), für den Schuldendienst von 30,2 Milliarden Euro (2024: 37,4 Milliarden Euro), für Zuweisungen und Zuschüsse von 322,9 Milliarden Euro (2024: 294,9 Milliarden Euro) und besondere Finanzierungsausgaben mit -5,7 Milliarden Euro (2024: -10,6 Milliarden Euro).

Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 151,3 Milliarden Euro eingeplant. 30,4 Milliarden Euro davon sollen 2026 fällig werden.

Der Haushaltsentwurf enthält zudem als Anlage die Wirtschaftspläne für diverse Sondervermögen des Bundes. Demnach sollen aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ in diesem Jahr 24,1 Milliarden Euro fließen, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 37,2 Milliarden Euro, aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ 36,7 Milliarden Euro und aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ 2,5 Millionen Euro. Den Ausgaben stehen in den Sondervermögen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen.

Der Entwurf soll in der Sitzungswoche vom 7. bis 11. Juli in erster Lesung beraten werden. Ebenfalls beraten werden die für die Haushaltsberatungen relevanten Entwürfe eines „Haushaltsbegleitgesetzes 2025“ und eines „Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“, die jeweils von den Koalitionsfraktionen eingebracht werden sollen. Die abschließende Lesung des Haushalts für das laufende Jahr ist für die Sitzungswoche vom 15. bis 18. September vorgesehen.

Quelle: Bundestag