Bundesetat 2025: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 (21/500) als Anlage beigefügt ist.
Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt.
Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Für die kommende Sitzungswoche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt.
Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür 10 Milliarden Euro etatisiert.
Die geplanten Ausgaben werden in dem Wirtschaftsplan in sieben Titelgruppen untergliedert. In der Titelgruppe 01 „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ sind für 2025 beispielsweise Ausgaben in Höhe von 11,7 Milliarden Euro vorgesehen. Darunter fällt unter anderem der Titel „Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen“, für den im laufenden Jahr 2,5 Milliarden Euro verausgabt werden sollen, und in den kommenden Jahren 6,5 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Dieser Titel wurde laut Entwurf bisher im Einzelplan des Verkehrsministeriums mitveranschlagt und soll von dem Ministerium nun auch im Sondervermögen bewirtschaftet werden.
Dasselbe gilt für die „Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes“. Für 2025 sind 7,6 Milliarden Euro etatisiert, für die kommenden Haushaltsjahre insgesamt 62,9 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung.
In der Titelgruppe 02 „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ sind für dieses Jahr 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Sie sollen in dem vom Gesundheitsministerium bewirtschafteten Titel „Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser“ verausgabt werden.
Titelgruppe 03 umfasst „Investitionen in die Energieinfrastruktur“. Dafür sind laut Entwurf in diesem Jahr 855,2 Millionen Euro eingeplant. Davon sind 835 Millionen Euro für die „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“ vorgesehen. Weitere 30 Millionen Euro sollen als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre ausgebracht werden. Bewirtschaftet wird der Titel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Titel wurde laut Entwurf bislang im Wirtschaftsetat mitveranschlagt.
Das gilt auch für den Titel „Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt“, für den 2025 20,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die kommenden Jahre ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 379,8 Millionen Euro ausgebracht.
Die Titel in Titelgruppe 04 „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ sind bislang nicht mit Mitteln hinterlegt. Aufgeführt werden der Digitalpakt 2.0 sowie das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Aus der Titelgruppe 05 sollen „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ finanziert werden. Dafür sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 472 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen 398,0 Millionen Euro auf „Investitionen in die Hightech-Agenda – Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme“. Dafür ist zudem eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 187,0 Millionen Euro ausgebracht.
Aus dem Titel, der vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt bewirtschaftet wird, sollen etwa 100 Millionen Euro für den Bereich der Künstlichen Intelligenz, 95 Millionen Euro für Quantentechnologien und 142,4 Millionen Euro für „Biotechnologie und Lebenswissenschaften“ verausgabt werden.
Die Titelgruppe 06 bündelt die Titel für „Investitionen in die Digitalisierung“. Hierfür sind im Jahr 2025 4,0 Milliarden Euro veranschlagt. Das Gros entfällt auf die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“, für die im Jahr 2025 2,9 Milliarden Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro etatisiert sind. Der bisher im Etat des ehemaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr veranschlagte Titel wird künftig vom neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bewirtschaftet.
Das BMDS übernimmt zudem die Bewirtschaftung von Digital-Titeln, die bisher im Etat des Innenministeriums mitveranschlagt waren und nun im Sondervermögen geführt werden. Das gilt beispielsweise für die „Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft“, für die im laufenden Jahr 263 Millionen Euro vorgesehen sind. Als Verpflichtungsermächtigung sind 236,8 Millionen Euro veranschlagt.
Die „Investitionen in den Wohnungsbau“ bilden die Titelgruppe 07 des Einzelplans. Für 2025 stehen dafür im Entwurf 327,0 Millionen Euro zur Verfügung. Unter anderem für das Investitionsprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)“ sind in diesem Jahr 20,5 Millionen Euro eingeplant; 643,5 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt werden.
Für den Titel „Klimafreundliches Bauen (KfN)“ sind 243,5 Millionen Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung von 1,1 Milliarden Euro. Bewirtschafter ist jeweils das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in dessen Etat die Titel bislang mitveranschlagt waren.
Quelle: Bundestag