Bundeshaushalt 2025: Verkehrsetat größter Investitionshaushalt

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor. Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen.

Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro 2024. Davon sollen 13,37 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2024: 15,14 Milliarden Euro).

Auf die Bundesfernstraßen entfallen im Einzelplan 12 Ausgaben in Höhe von 10,82 Milliarden Euro (2024: 12,79 Milliarden Euro), davon 9,39 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2024: 11,47 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 3,63 Milliarden Euro (2024: 6,03 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung Jahr auf 2,08 Milliarden Euro (2024: 2,29 Milliarden Euro).

Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 756,52 Millionen Euro eingestellt (2024: 523,84 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 1,49 Milliarden Euro (2024: 1,31 Milliarden Euro). Für Radwege an Bundesstraßen sollen wie bisher 120 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Für die Bundesschienenwege sind 12,6 Milliarden Euro vorgesehen – deutlich weniger als für 2024 (16,4 Milliarden Euro). Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen in Höhe von 456,28 Millionen Euro nach 1,68 Milliarden Euro in diesem Jahr. „Weniger wegen Verteidigungsausgaben“, heißt es in der Vorlage zur Erläuterung.

Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind 275 Millionen Euro eingestellt (2024: 229,33 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr 105 Millionen Euro (2024: 145 Millionen Euro).

Der Infrastrukturbeitrag des Bundes für die Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2024: 7,47 Milliarden Euro) wurde in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verschoben – ebenso wie die Mittel für die Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) (2024: 1,08 Milliarden Euro).

Das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG soll mit 8,48 Milliarden Euro aufgestockt werden (2024: 5,5 Milliarden Euro). Zusätzlich sieht der Entwurf ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor.

Zwei Milliarden Euro – und damit doppelt so viel wie 2024 – sollen im kommenden Jahr bereitgestellt werden, um die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verbessern. 1,11 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2024: 588,73 Millionen Euro). 888,9 Millionen Euro sind geplant als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“, gehen (2024: 411,27 Millionen Euro).

Die Bundeswasserstraßen sollen mit 1,99 Milliarden Euro bedacht werden im Vergleich zu 1,77 Milliarden Euro 2024. 895 Millionen Euro sind für Ersatz-, Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen vorgesehen (2024: 724,76 Millionen Euro).

Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 Mittel für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Insgesamt 37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. 11,71 Milliarden Euro davon sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – 2,5 Milliarden Euro für den Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.

Quelle: Bundestag