Österreich: Schwellenwerteverordnung 2025 in Kraft
Am 22.07.2025 ist die 5. aktualisierte Auflage der Österreichischen Schwellenwerteverordnung mit neuer Direktvergabemöglichkeit bis Euro 143.000 in Kraft getreten. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKO) sieht hierin Chancen, dass die Gemeinden das Potenzial von lokalen Unternehmen nutzen können.
Der Text der Österreichischen Schwellenwerteverordnung 2025 ist am 21.07.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 ermöglicht Direktvergabe und Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung (für Liefer- und Dienstleistungen) bis zu einem Auftragswert auf EUR 143.000,- netto. Für den Baubereich bleibt weiterhin das nicht offene Vergabeverfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Mio Euro möglich.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 ist bis 31.3.2026 befristet.
Quelle: Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKO)