Bundearchitektenkammer nimmt Stellung zum Bundestariftreuegesetz

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) nimmt zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ und bittet darum künftig längere Anhörungsfristen vorzusehen. Aus der BAK ist der Gesetzentwurf nicht notwendig. Sie sieht die Gefahr, dass ein Bundestariftreuegesetz zu tendenziell teureren Angeboten und damit zu Zusatzkosten bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen führen könne. Die Stellungnahme kann auf der Seite der BAK abgerufen werden.