UBA aktualisiert die Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer zur umweltfreundlichen Beschaffung“

Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ aktualisiert. Diese beschreibt rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden.

Im Fokus der Publikation stehen vor allem die Vergabevorschriften der Bundesländer, insbesondere die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum ⁠Klimaschutz. Zudem wurden die Vorgaben bzgl. Holz, Papier und Lebenszykluskosten erfasst. In einer Übersicht werden neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auch Leitfäden, vorhandene Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung und weitergehende Entwicklungen zusammengestellt.

Wie auch schon die letzte Auflage aus dem Jahr 2020 zeigte, haben Berlin, Hamburg und Bremen die weitreichendsten Vorgaben und Handlungshilfen.

Die Übersicht können Sie hier downloaden.

Quelle: Umweltbundesamt