Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge – 1. Lesung am 10.10.

PolitikMit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (21/1934) will die Bundesregierung öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen und digitalisieren. Der Bundestag will Freitagmittag in erster Lesung über den beraten.

Zu den zentralen Zielen gehören die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Außerdem werden spezifische Maßnahmen für mittelständische Unternehmen und „junge und innovative Unternehmen“ eingeführt, um deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum in der Oberschwelle einschränke und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffne, die durch das vorliegende Gesetz genutzt werden, setzt sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien ein. In diesem Sinne will die Bundesregierung konkrete Vorschläge auf europäischer Ebene einbringen.

Quelle: Bundestag