Unsere Workshop-Highlights auf dem 12. Deutschen Vergabetag
Nur noch wenige Wochen bis zum 12. Deutschen Vergabetag am 13. & 14. November 2025 in Berlin – und die Vorfreude steigt! Freuen Sie sich auf zwei inspirierende Tage voller Impulse, Austausch und Praxiswissen rund um Vergaberecht und das öffentliche Beschaffungswesen. Um Ihnen schon jetzt einen kleinen Vorgeschmack zu geben, stellen wir Ihnen heute unsere Workshop-Highlights vor. Entdecken Sie spannende Themen, aktuelle Trends und wertvolle Best-Practice-Beispiele, die Sie in Ihrer täglichen Vergabe- und Beschaffungspraxis weiterbringen werden:
Workshop A.1 – veranstaltet durch Menold Bezler
Lohndumping verhindern – rechtliche Strategien und praktische Erfahrungen
Dr. Valeska Pfarr, Partnerin und Fachanwältin für Vergaberecht, Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Christiane Büttner Leiterin Sachgebiet 123 – Vergabestelle, Bundesagentur für Arbeit (BA)
In bestimmten Märkten stehen Auftraggeber vor einem Dilemma: einerseits sollen und wollen sie möglichst wirtschaftlich vergeben, andererseits aber auch kein Lohndumping befördern. Wie geht das zusammen? Dieser Workshop beleuchtet praxisnah die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen und eröffnet den Austausch über Machbarkeit und Effizienz in der Beschaffungspraxis.
Workshop C.3 – veranstaltet durch Delos Cloud
Vom Zielbild zur Umsetzung einer souveränen Cloud – Erfahrungen aus dem Prüfprojekt des Bundes
Nikolaus Hagl, Head of Sovereign Cloud Germany und CEO, Delos Cloud GmbH
Marco Hutta, Gesamtleiter des Projekts MSSC des Bundes, Bundesministerium der Finanzen
Veit Hirsch, Referent und Leiter Projektgruppe PG MS CloudVV, Bundesministerium des Inneren
Die Einführung einer souveränen Cloud ist ein zentrales Vorhaben für die digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung. In diesem Workshop werden die Erfahrungen aus dem Prüfprojekt des Bundes vorgestellt – von der Entwicklung des Zielbilds bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten. Diskutiert werden technische, organisatorische und rechtliche Herausforderungen sowie erste Best Practices. Teilnehmende erhalten Einblicke, welche Faktoren für eine erfolgreiche Einführung entscheidend sind und wie sich die gewonnenen Erkenntnisse in künftige Projekte übertragen lassen.
Workshop C.2 – veranstaltet durch Staatsanzeiger
Entbürokratisierung im Lichte vergaberechtlicher Anforderungen: Normenflut und Dokumentation – ein gordischer Knoten?
Axel Bühler, Vergabeberater, Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Peter Creutz, Fachanwalt für Vergaberecht, CREUTZ VON MALTZAHN Rechtsanwälte
Die Vielzahl an Normen und Dokumentationspflichten macht die Vergabepraxis oft unnötig komplex. Der Workshop geht der Frage nach, ob es Wege gibt, diesen „gordischen Knoten“ zu durchschlagen, ohne die rechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren. Diskutiert werden Möglichkeiten zur Vereinfachung und Straffung von Verfahren, praxisnahe Ansätze für mehr Effizienz sowie die Grenzen, die das Vergaberecht setzt. Teilnehmende erhalten konkrete Impulse, wie sich Vergaben trotz Normenflut schlank und rechtssicher gestalten lassen.
Workshop C.4 – veranstaltet durch PwC Legal
Auswirkungen des AI-Acts auf IT-Beschaffungen
Dr. Gerung von Hoff, Local Partner, Fachanwalt für Vergaberecht und Co-Leiter der Vergaberechtsgruppe, PwC Legal, Berlin
Sebastian Dabbagh, Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Fachanwalt für Vergaberecht, gematik GmbH
Der europäische AI-Act stellt umfassende Regeln für den Einsatz von KI auf – mit Blick auf Grundrechte, Sicherheit und Innovation. Was bedeutet das für die öffentliche Beschaffung? Öffentliche Auftraggeber sollten das bei der Beschaffung entsprechender IT-Lösungen berücksichtigen und Bieter sich auf entsprechende Anforderungen vorbereiten. Im Workshop wird besprochen, welche grundlegenden Vorgaben der AI-Act macht und was diesbezüglich künftig bei der Planung, Ausschreibung und Vergabe von KI-Systemen zu beachten ist. Anhand praxisnaher Beispiele werden Chancen, Stolpersteine und Lösungsansätze beleuchtet und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert.
Workshop A.2 – veranstaltet durch Bertelsmann Stiftung
Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung – Rechtliche Möglichkeiten und praktische Umsetzung
Marc Wolinda, Senior Project Manager für das Programm „Nachhaltige Soziale Marktwirtschaft“, Bertelsmann Stiftung
Kristina Franke, Geschäftsführerin, Auftragsberatungsstelle Sachsen und Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung Sachsen
In dem Workshop wird in einem kurzen Eingangsvortrag aufgezeigt, wie weit einerseits die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in öffentlichen Vergabeverfahren unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen möglich ist und wie weit andererseits Nachhaltigkeit in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielt. Anschließend soll mit den Teilnehmenden über Hürden und Lösungsansätze – sowohl rechtlicher als auch praktischer Natur – für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung diskutiert werden.
Workshop A.3 – veranstaltet durch Graf von Westphalen
Neuerungen des S 108 GWB – neuer Schwung für die Digitalisierung in öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
Dr. Felix Siebler, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner, GvW Graf von Westphalen | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB
Olaf Orth, Leitender Justiziar, ekom21 GmbH
Die Regelung des § 108 GWB wird im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts an entscheidenden Stellen angepasst und erweitert. Damit werden Spielräume für Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern sowie mehr Rechtssicherheit in der praktischen Anwendung geschaffen, aber auch klare „Spielregeln“ aus der Rechtsprechung der letzten Jahre umgesetzt. Besonders im Bereich der Digitalisierung eröffnen sich dadurch praxisrelevante Möglichkeiten, zentrale Lösungen gemeinsam zu entwickeln und einzusetzen, ohne in jedem Fall ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Im Workshop werden der aktuelle Rechtsstand und die wesentlichen Änderungen beleuchtet sowie anhand von „Best Practice“-Beispielen wertvolle Hinweise aus der Praxis auf Herausforderungen sowie Umsetzungsmöglichkeiten zu einzelnen Aspekten gegeben, die für eine moderne, effiziente und rechtssichere Zusammenarbeit öffentlicher Stellen von Relevanz sind.
Workshop B.1 – veranstaltet durch Baker Tilly
Aufklärung, Nachforderung, Angebotsprüfung 2025 – Neue Leitplanken, aktuelle Praxis
Dr. Christian Teuber, Partner und Fachanwalt für Vergaberecht, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Julia Tews, Referentin im Sourcing, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
Wenn es im Vergabeverfahren kritisch wird, dann hier: bei Angebotsprüfung und -wertung. Kein anderer Abschnitt entscheidet häufiger über Rügen, Nachprüfungen und Zuschlagsstopps.
Dr. Christian Teuber (Baker Tilly) und Dr. Julia Tews (IT.NRW) zeigen, wie öffentliche Auftraggeber Formalien, Eignung, Konzepte und Preise rechtssicher und nachvollziehbar prüfen und bewerten – von der formalen Kontrolle bis zur transparenten Anwendung der Zuschlagskriterien. Behandelt werden aktuelle Entscheidungen 2025, typische Fehlerquellen und praxiserprobte Bewertungsstrukturen für eine konsistente, dokumentierte und gerichtsfeste Vergabeentscheidung – präzise, praxisnah und auf den Punkt.
Workshop B.2 – veranstaltet durch Hays AG
Der Druck wächst – die Chance auch: Konkrete Ideen für moderne, zukunftsfeste Beschaffungsstellen
Kai Becker, Director Public Services, Hays AG
Anna-Sophia Herkenhoff, Leiterin der Stabsstelle Digitalisierung der CDO, Senatskanzlei Berlin
Jan-Pieer Reinstorf, Key Advisor Procurement, Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)
Robert Thiele, Referent und Projekteiter digitaler Marktplatz, Bundesministerium für Digitale und Staatsmodernisierung
Dieser Workshop knüpft an den Auftakt vom letzten Jahr an, in dem wir zentrale Stellschrauben für moderne Beschaffungsstellen identifiziert haben. In diesem Jahr gehen wir einen Schritt weiter: Wir beleuchten die aktuellen Herausforderungen und zeigen anhand konkreter Handlungsfelder, wie Beschaffungsstellen wirksam und zukunftsorientiert reagieren können. Dabei greifen wir die neuesten Entwicklungen aus Hamburg, Berlin und dem Bund auf – praxisnah, pointiert und mit Blick nach vorn.
Workshop B.3 – veranstaltet durch Leinemann Partner Rechtsanwälte
Leistungsbestimmungsrecht, Produktspezifikation und Ausschließlichkeitsrechte – Gestaltungsspielräume und ihre Grenzen
Dr. Martin Büdenbender, Fachanwalt für Vergaberecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Katharina Bartetzky-Olbermann, Fachanwältin für Vergaberecht, BWI GmbH
In dem Workshop wird sich intensiv mit der Frage beschäftigt, inwieweit öffentliche Auftraggeber berechtigt sind, Festlegungen in der Leistungsbeschreibung zu treffen, die den Wettbewerb potentiell einschränken und den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz betreffen können. Dabei wollen wir insbesondere auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung, wie insbesondere das Urteil des EuGH vom 9. Januar 2025 (C-578/23), eingehen und diese bewerten.
Workshop B.4 – veranstaltet durch MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aktuelles zur Vergabe von IT-Leistungen – unter Berücksichtigung der neuen EuGH-Entscheidung zu Alleinstellungsmerkmalen (Urt. v. 09.01.2025 – C-578/23)
Lars Lange, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht, MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Julia Saxowski, Juristin, Berliner Stadtwerke GmbH
In dem Workshop werden aktuelle Entwicklungen im Bereich der IT-Vergabe behandelt. Dabei wird zum einen auf die rechtssichere und strategische Gestaltung der Vergabeverfahren von der Wahl des geeigneten Vergabeverfahrens über die Entwicklung und Anwendung der Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Angebotswertung bis hin zur vergaberechtskonformen Dokumentation, etwa beim Verhandlungsverfahren, eingegangen. Zudem werden vertragliche Best Practices, insbesondere bei der Vergabe von Cloudleistungen, vorgestellt. Darüber hinaus wird auch aktuelle relevante Rechtsprechung dargestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die Entscheidung des EuGH zu Alleinstellungsmerkmalen (Urt. v. 09.01.2025 – C-578/23). Der EuGH hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass Auftraggeber sich nicht auf Alleinstellungs-Konstellationen berufen dürfen, die sie selbst herbeigeführt haben. Zudem müssen Auftraggeber während der Vertragsphase die Ausschließlichkeits-Situation beenden, sofern ihnen dies mit vertretbaren Mitteln möglich ist. Die rechtlichen Hintergründe und praktischen Implikationen werden in dem Workshop herausgearbeitet.
Workshop C.1 – veranstaltet durch Kapellmann Rechtsanwälte
Irgendetwas ist immer: Nachfordern von Unterlagen in der Praxis
Dr. Oskar Maria Geitel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Leif-Holden Dimitriadis, Abteilungsleiter Einkauf Infrastruktur, Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Bieter reichen wiederholt Angebote ein, die in verschiedenster Art und Weise den gestellten Anforderungen nicht genügen. Unterlagen fehlen, sind unvollständig ausgefüllt oder haben nicht den geforderten Inhalt. In welchen Fällen eine Nachforderung zwingend, zulässig oder unzulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die VgV/UVgO und VOB/A sehen hierfür unterschiedliche Regelungen vor. Die Regelungen der VgV soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf überarbeitet werden. Die Referenten geben einen Überblick über die wesentlichen Fallgruppen und schaffen Klarheit für die tägliche Praxis.
Workshop A.6 – veranstaltet durch Dentons
KI-Beschaffung in der öffentlichen Verwaltung
Dr. Wolfram Krohn, Partner und Head of Public Law and Regulatory Germany, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG
Sabine Gerdon, Senior Public Policy Manager, Amazon Web Services EMEA (Luxemburg)
N.N., Vertreterin/Vertreter öffentliche Hand
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die öffentliche Verwaltung – doch wie können entsprechende Lösungen effizient und rechtssicher beschafft werden? Der Workshop gibt zunächst eine verständliche Einführung in das Thema und zeigt konkrete Anwendungsfälle auf. Dabei werden unterschiedliche Produktkategorien von KI-Lösungen vorgestellt und internationale Erfahrungen als „Lessons Learned“ eingebracht. Teilnehmende erhalten praxisnahe Orientierung, wie KI-Beschaffung rechtssicher gestaltet und gleichzeitig Potenziale für mehr Effizienz und Innovation gehoben werden können.
Workshop A.4 – veranstaltet durch KPMG Law
Titel folgt
Henrik-Christian Baumann, Partner und Fachanwalt für Vergaberecht und für Informationstechnologierecht, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
N.N., Vertreterin/Vertreter öffentliche Hand
Hier geht es zum vollständigen Programm und allen Workshops: Programm – 12. Deutscher Vergabetag