Das war die 5. Regionalgruppensitzung des DVNW in Dortmund
In der vergangenen Woche fand die 5. Regionalgruppensitzung des DVNW in Dortmund im Hause Baker Tilly statt. Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Recht kamen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen im kommunalen Beschaffungswesen auszutauschen und praxisnahe Lösungen zu diskutieren.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand eine der folgenreichsten Veränderungen des kommunalen Beschaffungsrechts in Nordrhein-Westfalen: der neue § 75a GO NRW, der ab 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Mit dem Wegfall der landesrechtlichen Wertgrenzen und der Anwendungspflicht von UVgO und VOB/A wird das kommunale Vergaberecht grundlegend neu geordnet. Kommunen stehen nun vor der zentralen Frage:
Wie lässt sich die neue Freiheit rechtssicher gestalten?
Die Sitzung bot wertvolle Einblicke in:
- die konkrete Bedeutung von § 75a GO NRW,
- die Handlungsoptionen der Kommunen bis Jahresende,
- die Einordnung der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände,
- strategische Empfehlungen für 2026 sowie die Möglichkeiten, KI und Digitalisierung im Einkauf einzusetzen.
Ein besonderer Dank geht an den Gruppen-Vorsitzenden Dr. Christian Teuber, an den Referenten Frank Sundermann und an alle Teilnehmenden für den offenen Austausch sowie an Baker Tilly für die Gastfreundschaft.
Die DVNW Regionalgruppen bieten eine großartige Gelegenheit, sich regional zu vernetzen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Vergabepraxis zu entwickeln. Wir freuen uns schon auf die nächste Sitzung!
Wer ebenfalls Interesse hat, bei einer der deutschlandweiten DVNW-Regionalgruppensitzungen dabei zu sein, findet alle Informationen im Digitalen Netzwerk des DVNW. Die Teilnahme ist für Mitglieder wie immer kostenlos.
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