Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigen und ein Jahr später auf 14,60 Euro. In der Folge erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs.
Im Juni 2025 hatte die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Das Bundeskabinett hatte die Anpassungen anschließend per Verordnung beschlossen – damit können sie wirksam werden. Damit kann der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigen, ein Jahr später auf 14,60 Euro.
Der höhere Lohn stärkt die Kaufkraft, stabilisiert die Binnennachfrage und trägt dazu bei, dass Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor herauskommen. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren – all jene, die weniger als 13,90 Euro brutto in der Stunde verdienen. Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, trägt die Mindestlohnerhöhung auch zur Verringerung des Lohnabstandes zwischen Frauen und Männern bei.
Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen
Die Bundesregierung erwartet von der Lohnanpassung trotz herausfordernder gesamtwirtschaftlicher Situation keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Anhebung in zwei Schritten trägt dazu bei, die Lasten für Arbeitgeber abzufedern. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in der Vergangenheit überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die Empfehlung zur Anpassung beruht auf einer Gesamtabwägung: Die Kommission prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten sichert, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht sowie Beschäftigung nicht gefährdet; zudem orientiert sie sich an der Tariflohnentwicklung in Deutschland und am Referenzwert der EU von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Minijob-Grenze wird ebenfalls steigen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt daher ebenfalls zum 1. Januar 2026. Sie wird im kommenden Jahr bei 603 Euro im Monat liegen und 2027 bei 633 Euro. Aktuell dürfen Minijobber 556 Euro brutto im Jahresdurchschnitt im Monat verdienen.
Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.
Quelle: Bundesregierung