EU-Rat: Standpunkt zum Vereinfachungspaket Verteidigungsindustrie und Verteidigungsbereitschaft Europas

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben am 28.11. den Standpunkt des Rates zu einer Reihe von Vorschlägen zur Vereinfachung bestimmter Bestimmungen über die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung, zur Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und zur Verbesserung der Marktbedingungen für die Verteidigungsindustrie gebilligt. Die Vorschläge bilden das sogenannte „Omnibus V“-Legislativpaket als Teil der Vereinfachungsagenda der EU.

Der Vereinfachungsprozess ist für die Verteidigungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung. Beide gehören zu den obersten Prioritäten des dänischen Ratsvorsitzes. Daher ist es zu begrüßen, dass der Rat rasch zu einem ehrgeizigen Standpunkt gelangt ist. Das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft ist der nächste Schritt, um die Verteidigungsbereitschaft der EU bis 2030 weiter zu stärken. Und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Europa, das in der Lage ist, sich zu verteidigen. Heute ist ein guter Tag für Europa.“ Marie Bjerre, dänische Ministerin für europäische Angelegenheiten.

Das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft ist für unsere Arbeit an der Stärkung der Verteidigungsbereitschaft Europas eine wichtige Initiative. Wir brauchen einfachere Vorschriften und bessere Bedingungen für die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung. Vorschriften, die in Friedenszeiten erlassen werden, dürfen kein Hindernis für die Mitgliedstaaten und die Industrie bei ihren Bemühungen sein, die notwendigen Fähigkeiten bereitzustellen, die das heutige Sicherheitsumfeld erfordert. Wir brauchen mehr Tempo in allen Bereichen, von der Beschaffung von Verteidigungsgütern bis zur Einleitung neuer Verteidigungsprojekte, und genau das wird mit dem Omnibus-Paket erreicht.“ Troels Lund Poulsen, dänischer Verteidigungsminister.

Die Welt hat sich durch den Krieg in Europa und die Spannungen zwischen den Kontinenten grundlegend verändert. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU das Tempo insbesondere im Verteidigungsbereich erhöht. Das Wirrwarr an Vorschriften muss beseitigt werden, damit europäische Verteidigungsunternehmen nicht an dem Aufbau, den die EU benötigt, gehindert werden. Bürokratische Hindernisse dürfen unserer eigenen Sicherheit nicht im Wege stehen. Es muss einfacher werden, in die Verteidigung zu investieren und so die für unsere Stärkung und Verteidigung dringend benötigte Innovation zu schaffen.“ Morten Bødskov, dänischer Minister für Industrie, Unternehmen und Finanzfragen

Mit dem Paket werden administrative Verzögerungen bei der Beschaffung, Genehmigung, Berichterstattung und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beseitigt, wodurch die Mitgliedstaaten und die Industrie einen klareren Weg einschlagen können, um rasch zu handeln und die Verteidigungsfähigkeit Europas zu stärken. Es besteht aus den folgenden Legislativvorschlägen:

  • ein Entwurf einer Verordnung hinsichtlich der Verteidigungsbereitschaft und der Erleichterung von Investitionen im Verteidigungsbereich und der Bedingungen für die Verteidigungsindustrie
  • ein Entwurf einer Verordnung zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Projekte zur Verteidigungsbereitschaft
  • ein Entwurf einer Richtlinie über die Vereinfachung der Verbringung von Verteidigungsgütern in der EU und die Vereinfachung der Auftragsvergabe in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung

Wichtigste Änderungen des Rates

Im Mandat des Rates wurde die allgemeine Ausrichtung der Kommissionsvorschläge im Großen und Ganzen beibehalten; gleichzeitig wurden mehrere gezielte Änderungen eingeführt.

Entwurf einer Verordnung über die Verteidigungsbereitschaft

Mit dem Vorschlag werden die Verwaltung und die Durchführung des Europäischen Verteidigungsfonds vereinfacht und klargestellt, wie die Vorschriften über Chemikalien und Umwelt der EU auf Tätigkeiten zur Verteidigungsbereitschaft anzuwenden sind. Mit dem Mandat des Rates wird die Förderfähigkeit von Kosten für Tests außerhalb der EU oder der mit dem Europäischen Verteidigungsfonds assoziierten Länder auf Tests in der Ukraine beschränkt. Gleichzeitig wird klargestellt, dass die Förderfähigkeit solcher Kosten den finanzierten Maßnahmen zugutekommen und die Wettbewerbsfähigkeit des Netzes europäischer Verteidigungsunternehmen und Forschungseinrichtungen stärken muss, das darauf abzielt, die EU mit militärischen Fähigkeiten und Technologien auszustatten, der sogenannten „technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung“ (EDTIB).

Darüber hinaus werden mit dem Text zusätzliche Anreize eingeführt, um die Beteiligung von KMU an Projekten im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds zu stärken, insbesondere durch eine Erhöhung des Finanzierungsbonus für Projekte, an denen KMU beteiligt sind.

Darüber hinaus trägt das Mandat der Forderung vieler Mitgliedstaaten Rechnung, den kofinanzierenden Mitgliedstaaten das Recht auf Zugang zu den Ergebnissen von Entwicklungsprojekten zu fairen Bedingungen zu gewähren.

Im Mandat des Rates wird das Ziel bekräftigt, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu gewährleisten. Daher werden die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Vorschriften über Chemikalien und Umwelt hinsichtlich der Ausnahmeregelungen für die Verwendung chemischer Stoffe zu Verteidigungszwecken beibehalten.

Entwurf einer Verordnung zur Beschleunigung der Genehmigungserteilung

Im Mandat des Rates wird die Standardfrist für Genehmigungsentscheidungen bei 60 Tagen belassen. Mit dem Mandat wird jedoch die Möglichkeit, die Frist um bis zu 90 zusätzliche Tage zu verlängern, vereinfacht, und sie wird flexibler gestaltet. Im Mandat wird auch der Vorschlag über die stillschweigende Billigung von Genehmigungsanträgen, wenn die zuständige Behörde vor Ablauf der Frist keine Entscheidung getroffen hat, beibehalten. Mit dem Mandat wird jedoch die Verpflichtung eingeführt, den Projektträger innerhalb von zehn Tagen über eine solche Genehmigung zu unterrichten, und klargestellt, dass die Entscheidung von den betroffenen Parteien angefochten werden kann. Ferner wird betont, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, zu entscheiden, ob ein Projekt, das sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet, als Projekt zur Verteidigungsbereitschaft einzustufen ist. Schließlich wird den Mitgliedstaaten durch das Mandat die Möglichkeit gegeben, in hinreichend begründeten Fällen, in denen stichhaltige Beweise dafür vorliegen, dass eine ernstzunehmende und schwerwiegende Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit der Arbeitnehmer, die nationale Sicherheit oder die Umwelt besteht, eine Abweichung von der allgemeinen Regel der stillschweigenden Zustimmung in nationales Recht einzuführen.

Entwurf einer Richtlinie zur Vereinfachung der innergemeinschaftlichen Verbringung und der Beschaffung von Verteidigungsgütern

Mit dem Mandat des Rates werden die Schwellenwerte angehoben, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Behörden mehr Zeit zu geben, sich auf die wirklich wichtigen Verteidigungsprojekte zu konzentrieren. Darüber hinaus wird der Vorschlag der Kommission beibehalten, der die Anwendung eines einfacheren „Verhandlungsverfahrens“ für bestimmte gemeinsame Beschaffungen und innovative Produkte und Dienstleistungen ermöglicht. Der Rat vereinfacht die Bedingungen für die Anwendung dieses beschleunigten Verfahrens weiter, damit die Mitgliedstaaten ihren dringenden Bedarf an Fähigkeiten rasch decken können. Dieses einfachere Verfahren unterliegt keinen bestimmten Bedingungen, da davon ausgegangen wird, dass diese den Verwaltungsaufwand erhöhen. Die Beratungen über die sogenannte „europäische Präferenzklausel“ werden bis zur Überarbeitung der Vergaberichtlinien im nächsten Jahr abgewartet. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf der Vereinfachung, die mit diesem Mandat erreicht wurde.

Nächste Schritte

Nach der Billigung des Mandats des Rates wird der Vorsitz nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen.

Hintergrundinformationen

Am 17. Juni 2025 hat die Kommission ihr fünftes Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft angenommen, das Vereinfachungsvorschläge für verteidigungsspezifische und nicht verteidigungsspezifische Rechtsvorschriften und Programme umfasst. Das Paket enthält Vorschläge für zwei Verordnungen und eine Richtlinie sowie Entwürfe für delegierte Verordnungen, die darauf abzielen, Investitionen im Verteidigungsbereich und die Bedingungen für die Verteidigungsindustrie zu erleichtern und die Beschaffung im Bereich Sicherheit und Verteidigung zu vereinfachen. Das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft spiegelt die im Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 dargelegten Prioritäten wider.

Diese Initiative ergibt sich aus dem umfassenderen politischen Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert und günstigere Bedingungen für deren Tätigkeit in der EU geschaffen werden. Insbesondere forderte der Europäische Rat die Kommission und die beiden gesetzgebenden Organe am 6. März 2025 auf, „die Arbeiten zur Vereinfachung des rechtlichen und administrativen Rahmens, insbesondere für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die industrielle Zusammenarbeit, Genehmigungsanforderungen und Meldepflichten, rasch voranzubringen, um alle Hindernisse und Engpässe zu beseitigen, die ein rasches Wachstum der Verteidigungsindustrie behindern, auch mit Blick auf KMU und Midcap-Unternehmen“.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des EU-Rats.

Quelle: Europäischer Rat