Bitkom veröffentlicht Startup Vergabe-Landkarte

Wo gelten welche Wertgrenzen für Ausschreibungen? Wo können Direktbeauftragungen von Start-Ups erfolgen. Der Bitkom e. V. hat hierzu die Startup Vergabe-Landkarte entworfen. Sie soll Orientierung bieten und Transparenz schaffen. Der Hierzu schreibt der Verband:

Wer die Verwaltung schneller digital machen will, muss Innovation zügig beschaffen können. Startups zählen zu den Treibern digitaler Lösungen in Deutschland, ihr Potenzial wird jedoch bei der öffentlichen Beschaffung kaum genutzt. 2023 wurden in Deutschland rund 123,5 Mrd. € an öffentlichen Aufträgen und Konzessionen vergeben. Nur elf Prozent der deutschen Startups haben aber seit ihrer Gründung an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen und nur sieben Prozent haben mindestens einen Auftrag erhalten. Der Anteil etablierter Unternehmen, die Aufträge erhalten, ist mehr als doppelt so hoch.

Junge Unternehmen scheitern häufig an zu komplexen Vergabeverfahren und fehlenden Referenzen. Dabei bietet gerade die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Startups enormes Potenzial: für eine innovative Verwaltung und für digitale Souveränität.

Aktuell bewegt sich etwas. Mehrere Länder haben reagiert. Baden-Württemberg ermöglicht seit 2024 die direkte Beauftragung von Startups bis zum EU-Höchstschwellenwert. Hamburg verspricht vereinfachte Verfahren bis 100.000 Euro über die Venture Clienting Unit  GovTecHH.

Unsere Karte ordnet dieses Bild. Sie macht Unterschiede in der Beschaffungspraxis sichtbar und zeigt, in welchen Bundesländern es spezielle Regelungen für die Vergabe an Startups gibt und informiert über die Schwellenwerte in den einzelnen Bundesländern für Direktvergaben, die für Startups gelten. Ziel der Länder muss es sein, den Zugang zur öffentlichen Hand für Startup-Lösungen zu vereinfachen und zu harmonisieren. Helfen kann hier etwa ein dynamisches Beschaffungswesen, wie Applikations-Marktplätze für cloudbasierte IT.

Zur Startup Vergabe-Landkarte gelangen Sie hier.

Quelle: Bitkom