BTTG: Keine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen oder anderen Unternehmen

Für die Anwendung des von der Bundesregierung geplanten Bundestariftreugesetzes (BTTG) ist es nicht relevant, wer ein Angebot im Rahmen des Vergaberechts abgebe. Eine Differenzierung zwischen Bundesunternehmen und anderen Unternehmen erfolge nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3642).