BIngK: Planungsleistungen brauchen besondere Spielregeln

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht. Auf Ihrer Internetseite stellt die Kammer den Inhalt vor: Die BIngK fordert , die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.

Hierzu führt die BIngK weiter aus:

BIngK-Stellungnahme EU-Konsultation zur Revision der EU-Vergaberichtlinien

1. Besondere Situation der planenden Berufe

Planende Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Infrastruktur, Bauwerken sowie nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösungen. Dafür werden Vergabevorschriften benötigt, die Flexibilität bieten und Innovationen ermöglichen.

Planungsleistungen weisen aufgrund national unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich nur eine geringe Binnenmarktrelevanz auf. Ein echter europäischer Wettbewerb findet in der Praxis kaum statt – selbst bei europaweiten Ausschreibungen, die für Auftraggeber wie auch für Ingenieurbüros mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden sind wird ein zusätzlicher Wettbewerb durch europäische Bieter in der Regel nicht generiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufwand für die Beteiligung an europaweiten Vergabeverfahren für Planungsleistungen unverhältnismäßig. Daher sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeit geltenden EU-Schwellenwerte überprüft werden. Es sollte erwogen werden, die Schwellenwerte für nicht binnenmarktrelevante Planungsleistungen anzupassen oder hierfür eine vergaberechtliche Sonderregelung vorzusehen, vergleichbar mit den Besonderen Dienstleistungen gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU.

2. Förderung von Innovation und Qualität

Im Rahmen der Revision der EU-Vergaberechtsvorschriften müssen Qualität und Innovationsgehalt von Ingenieurleistungen stärker berücksichtigt werden. Insbesondere bei komplexen und interdisziplinären Planungsleistungen darf der Zuschlag nicht ausschließlich am niedrigsten Preis ausgerichtet werden. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden. Maßgeblich sollten grundsätzlich fachliche Kompetenz, Erfahrung, Innovationsfähigkeit und technisches Know-how sein.

3. Stärkung der Beteiligung mittelständischer Unternehmen

Die vom Europäischen Parlament geforderte Stärkung der losweisen Vergabe wird ausdrücklich unterstützt. Die losweise Vergabe ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung von Wettbewerb, Qualität und Innovation. Sie sollte als Grundsatz gelten, von dem nur aus berechtigten Gründen abgewichen werden kann.

Durch die Aufteilung in Fach- und Teillose erhalten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Fachliche Spezialisierung, regionale Kompetenz und Erfahrung können so angemessen berücksichtigt werden. Dies stärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), fördert die Marktvielfalt und verhindert strukturelle Benachteiligungen kleiner und spezialisierter Büros.

Zugleich verbessert die losweise Vergabe die Qualität komplexer Bau- und Infrastrukturprojekte, da jeweils die bestgeeigneten Fachplaner beauftragt werden. Dies reduziert Projektrisiken und wirkt sich positiv auf Kosten- und Terminsicherheit aus. Darüber hinaus fördert sie Innovation und Nachhaltigkeit und unterstützt die Erreichung europäischer Klima- und Digitalisierungsziele.

4. Vermeidung von Bürokratie und Förderung der Digitalisierung

Bürokratische Hürden bei der Vergabe von Ingenieurleistungen sollten weiter abgebaut werden. Komplexe und aufwendige Verfahren belasten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros und verzögern Vergabeprozesse. Klare, standardisierte Ausschreibungsformate können den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Transparenz erhöhen.

Zugleich sollten die EU-Vergaberechtsvorschriften nachhaltige und digitale Planungsprozesse stärker unterstützen. Die Integration innovativer Technologien und digitaler Methoden wie Building Information Modeling (BIM) sollte ausdrücklich erleichtert werden, um die Transformation des Bau- und Infrastruktursektors wirksam zu fördern.

Quelle: Bundesingenieurkammer