EU: Neue Beihilfevorschriften zur Förderung nachhaltigerer Verkehrsmittel

Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich angenommen. Dabei geht es um die Förderung nachhaltiger Verkehrsträger im Personen- und Güterverkehr und einen moderneren EU-Rahmen für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und den multimodalen Verkehr.

Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Mit den heute angenommenen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr sowie der Gruppenfreistellungsverordnung für den Verkehr geben wir den Mitgliedstaaten einen modernen und kohärenten Beihilferahmen an die Hand, der einen nachhaltigen und interoperablen Landverkehr fördert und gleichzeitig fairen Wettbewerb gewährleistet. Die Vorschriften vereinfachen die Verfahren und erleichtern die öffentliche Unterstützung für nachhaltige Verkehrslösungen. So tragen sie zu einem effizienteren, erschwinglicheren und umweltfreundlicheren europäischen Landverkehr bei.

Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Landverkehr und multimodalen Verkehr (im Folgenden „Verkehrsleitlinien“) und die Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen im Verkehrsbereich (im Folgenden „Verkehrs-GVO“) ersetzen die Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008. Mit den Verkehrsleitlinien und der Verkehrs-GVO wird ein kohärenter Rahmen für staatliche Beihilfen geschaffen, der ein breites Spektrum an nachhaltigen Verkehrsträgern und Beihilfemaßnahmen abdeckt und gleichzeitig Vorkehrungen gegen übermäßige Wettbewerbsverzerrungen beibehält.

Erhebliche Vereinfachung

In den Verkehrsleitlinien sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen staatliche Beihilfen, die vor ihrer Gewährung bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden müssen, für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden können.

Die Verkehrs-GVO ergänzt die Leitlinien, indem sie bestimmte Gruppen von Beihilfen im Schienen-, Binnenschiffs- und nachhaltigen multimodalen Verkehr von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und von der Pflicht zur Genehmigung durch die Kommission freistellt. Dieser neue Freistellungsrahmen führt zu einer erheblichen Vereinfachung und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Beihilfen rasch zu gewähren, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Vorschriften werden am 30. März 2026 in Kraft treten. Die Verkehrs-GVO wird bis zum 31. Dezember 2034 gelten. Für die Verkehrsleitlinien ist kein Auslaufdatum vorgesehen.

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Quelle: EU Kommission