Aktueller Stand zur Vergaberechtsmodernisierung: Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren
Die Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren ist seit mehreren Jahren ein zentrales Reformanliegen des Bundes. Aktuell stehen dabei zwei Gesetzesinitiativen im Fokus: Das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG). Während Letzteres bereits in Kraft getreten ist, befindet sich das Vergabebeschleunigungsgesetz weiterhin im parlamentarischen Verfahren.
Vergabebeschleunigungsgesetz – weiterhin im Gesetzgebungsverfahren
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Die erste Lesung fand am 9. Oktober 2025 statt; im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Im Ausschuss wurde am 10. November 2025 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Wissenschaft zu den vorgesehenen Reformmaßnahmen Stellung nahmen. Seit diesem Zeitpunkt ist jedoch keine weitere parlamentarische Befassung erfolgt. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen weiterhin aus, ebenso ein abschließender Gesetzesbeschluss. Auch in den Sitzungswochen im Februar und März 2026 war der Gesetzentwurf nicht auf der Tagesordnung des Bundestages.
Das allgemeine Vergabebeschleunigungsgesetz befindet sich unverändert im parlamentarischen Verfahren.
Staatsmodernisierung – weitergehende Vereinfachungen angekündigt
Aus dem Protokoll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 ergibt sich ein 14 Punkte-Plan, das Vergaberecht – über die Änderungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes – weiter im Sinne der Staatsmodernisierung zu vereinfachen (s. zuletzt Vergabeblog.de vom 22/12/2025 Nr. 73183). Über das Protokoll hinaus sind soweit ersichtlich noch keine weiteren Maßnahmen angegangen worden. Bis zum 30.06.2026 soll ein Vorschlag für eine neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorliegen.
Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) – seit Februar 2026 in Kraft
Demgegenüber ist das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) bereits im Februar 2026 in Kraft getreten (s. zuletzt Vergabeblog.de vom 15/01/2026 Nr. 73259). Ziel des Gesetzes ist es, Beschaffungs‑, Planungs‑ und Vergabeprozesse für die Bundeswehr deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen, um kurzfristiger auf sicherheitspolitische Anforderungen reagieren zu können.
Das BwPBBG sieht insbesondere vor:
- eine größere Flexibilisierung der Vergabeverfahren,
- Ausnahmen vom Losprinzip, insbesondere zur Bündelung leistungsbezogener Beschaffungen,
- verkürzte Fristen sowie den Abbau formaler Verfahrensanforderungen.
Diese Sonderregelungen gelten ausschließlich für Beschaffungen der Bundeswehr und stellen eine gezielte Abweichung vom allgemeinen Vergaberecht dar.
Damit ergibt sich ein zweigeteiltes Bild: Für die Bundeswehr stehen seit Anfang 2026 materielle vergaberechtliche Erleichterungen zur Verfügung, die bereits praktisch wirken. Für sonstige öffentliche Auftraggeber und den allgemeinen Markt bleibt die angekündigte Beschleunigung der Vergabeverfahren bislang auf der Ebene politischer Zielsetzungen stehen.