Bayern aktualisiert Wegweiser zur „Vergabe von Verpflegungsleistungen“
Der Wegweiser zur „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ wurde aktualisiert und an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst. Durch die Verwendung von Qualitätskriterien in der Verpflegung wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung von Qualitätsstandards, welche in besonderem staatlichen Interesse liegen, sichergestellt.
Soweit die Einrichtung bzw. deren Träger dem Vergaberecht unterliegt, muss die Auswahl eines Speisenanbieters grundsätzlich im Wettbewerb erfolgen, dessen Einhaltung die Vergabevorschriften sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Kita- und Schulverpflegung als auch die Seniorenverpflegung oder die Betriebsgastronomie. Der Wegweiser für die „Vergabe von Verpflegungsleistungen“ hilft Ihnen dabei, sich im Vergaberecht zurechtzufinden. Der Wegweiser erläutert die juristischen Rahmenbedingungen und gibt viele Praxistipps und Formulierungsbeispiele, wie Qualitätsstandards bei der Ausschreibung verankert werden können.
Den neue Wegweiser zum Herunterladen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus