Ausschuss stimmt zu – Vergabebeschleunigungsgesetz heute im Bundestag

PolitikDer Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vergabebeschleunigung öffentlicher Aufträge (21/1934) mit Änderungen beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten für das Vorhaben, die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Der Gesetzentwurf steht am heutigen Donnerstag um 9 Uhr im Bundestag zur Abstimmung.

Das Gesetz soll Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Kernpunkte sind höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis 50.000 Euro, reduzierte Nachweispflichten und vor allem eine stärkere Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Start-ups. Das Vorhaben sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), bei der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Mit den Maßnahmen soll auch die Verwaltung entlastet werden.

Der Gesetzentwurf steckte monatelang im parlamentarischen Verfahren fest, eigentlich war die Abstimmung bereits für Anfang 2026 geplant. Doch seit einer öffentlichen Anhörung am 10. November 2025 gab es Streit um eine Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes. Vor allem vonseiten der Bauindustrie und der kommunalen Spitzenverbände kam Kritik an dem aus ihrer Sicht „zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren“.

Durch einen Änderungsantrag (21(9)227) von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21(9)228) ist vorgesehen, die Regelungen zur Verwendung der Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) besonders zu beschleunigen. Die zuständigen Stellen haben die neuen Regelungen so anzuwenden, dass ein pragmatischer, praktikabler und schneller Mitteleinsatz/-abfluss möglich wird und damit die Modernisierung des Landes zügig vorangetrieben werden kann. Außerdem soll im Zuge der nationalen Reform des Vergaberechts auch die Ausgestaltung der Local-Content-Requirements (LCR) im Industrial Accelerator Act (IAA) auf EU-Ebene aktiv und engmaschig begleitet werden. Dabei sei sicherzustellen, dass die unionsweiten „Made-with-EU“- und Low-Carbon-Anforderungen in öffentlichen Ausschreibungen und Förderinstrumenten kohärent mit den nationalen Regelungen umgesetzt werden, strategische Wertschöpfung in Deutschland gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. „Gold-plating ist zu vermeiden“, heißt es.

Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD lobten im Ausschuss, dass sich auf ein Verfahren geeinigt wurde, mit dem die Mittel aus dem Sondervermögen in vereinfachten Verfahren abfließen könnten. Den Kommunen werde nun ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem die Verteilung der Mittel handhabbar umgesetzt werden könne.

Die AfD-Fraktion war der Ansicht, dass mit dem Gesetz die Ziele verfehlt würden. Der Bürokratieabbau werde damit nicht erreicht, und mittelständische Unternehmen würden auch nicht profitieren.

Der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sah eine vergebene Chance. Mit dem Gesetz hätte die Bundesregierung einen Kurs vorgeben können, um grüne Leitmärkte aufzubauen. Leider seien die Möglichkeiten nicht genutzt worden, um Auftragnehmer zu verpflichten, sogenannten grünen Stahl zu verwenden.

Die Fraktion der Linken kritisiert das Gesetz, weil es im Wesentlichen aus Deregulierungen bestehe, was jedoch bei der Verwendung öffentlicher Mittel in Milliardenhöhe die völlig falsche Richtung sei. Der Staat müsse mehr Einfluss nehmen, für welche Maßnahmen die Mittel verwendet werden soll.

Quelle: Bundestag