Rheinland-Pfalz: Aufruf zur Teilnahme – Evaluation der Nachprüfungsverordnung

Zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich wurde 2021 in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit zur Nachprüfung von Vergabeentscheidungen eingeführt. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat die InterVal GmbH Anfang 2026 mit einer externen Evaluation der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen (kurz NachprV) beauftragt. Die Evaluation soll ermitteln, ob die mit der Einführung der Verordnung verfolgten Ziele erreicht wurden und wo ggf. Nachsteuerungsbedarf besteht. Wichtige Datenquellen der Evaluation sind zwei Onlinebefragungen von einerseits öffentlichen Auftraggebern und andererseits Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben.

Die Erfahrungen und Einschätzungen von Unternehmen und Auftraggebern sind für die Evalaution von zentraler Bedeutung. Wir bitten Unternehmen und Auftraggeber, sich rege an der Onlinebefragung im Rahmen der Evaluation zu beteiligen.

Die Befragung setzt für Unternehmen und Auftraggeber unterschiedliche thematische Schwerpunkte. Unternehmen werden insbesondere zu ihren Erfahrungen mit öffentlichen Vergabeverfahren befragt. Auftraggeber werden unter anderem zur Praktikabilität einzelner Bestandteile der Nachprüfungsverordnung und zum Bürokratie- und Verwaltungsaufwand befragt.

Wenn Sie an der Befragung teilnehmen möchten, wählen Sie bitte den passenden Link entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einem öffentlichen Auftraggeber aus:

Link zur Onlinebefragung für Unternehmen: https://www.interval-berlin.de/Befragung-Unternehmen

Link zur Onlinebefragung für öffentliche Auftraggeber: https://www.interval-berlin.de/Befragung-Auftraggeber

Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 8. Mai 2026 möglich.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz