Brandenburg: Reformbestrebungen im Vergaberecht – Orientierung an Berliner Tariftreue

Im brandenburgischen Vergaberecht zeichnet sich derzeit eine politische Neuausrichtung ab. Im Zentrum steht die Frage, wie öffentliche Auftragsvergaben künftig stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden können.

Die Landesregierung in Brandenburg plant, die Einhaltung von Tariflöhnen bei öffentlichen Aufträgen künftig verbindlicher auszugestalten. Dabei wird ausdrücklich auf das Berliner Modell Bezug genommen, das bereits seit 2022 eine Tariftreuepflicht in der Landesvergabe vorsieht.

Nach Angaben der Landespolitik soll ein entsprechendes Regelungskonzept insbesondere dazu dienen, Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb zu stärken. Zugleich wird betont, dass eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung angestrebt wird.

Auffällig ist dabei die enge politische und wirtschaftliche Verflechtung mit Berlin. Brandenburg verfolgt das Ziel, die geplante Tariftreue-Regelung möglichst mit dem Nachbarland abzustimmen oder sich zumindest an dessen Systematik zu orientieren. Hintergrund ist insbesondere die starke wirtschaftliche Verzahnung beider Länder sowie der Wunsch, unterschiedliche vergaberechtliche Anforderungen in der Region möglichst zu harmonisieren.

Die Reformbestrebungen sind in Brandenburg derzeit klar erkennbar, aber noch nicht gesetzlich umgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Einführung einer Tariftreue im Vergaberecht mit Berlin als zentralem Referenzmodell und möglichem Orientierungsrahmen für die weitere Ausgestaltung.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel der Welt unter der Überschrift: „Brandenburg will sich für Tariftreue mit Berlin abstimmen„.