Schleswig-Holstein: Anpassungen im Vergaberecht und neue Tariftreuedebatte

In Schleswig-Holstein wurde die Landesvergabeverordnung im Mai geändert und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Mai 2026 verkündet. Die Neuregelungen gelten damit zeitnah für neu beginnende Vergabeverfahren. Dabei stehen – ähnlich wie in anderen Bundesländern – höhere Schwellenwerte und vereinfachte Verfahrensregeln im Fokus, um öffentliche Beschaffungen effizienter zu gestalten.

Parallel dazu wird die vergaberechtliche Steuerungsfunktion politisch neu diskutiert. SPD und Gewerkschaften fordern die Wiedereinführung bzw. Stärkung eines eigenständigen Tariftreue- und Vergabegesetzes. Hintergrund ist die Einschätzung, dass öffentliche Aufträge stärker an tarifliche Arbeitsbedingungen gekoppelt werden sollen, um Lohndumping zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

In der früheren Systematik hatte Schleswig-Holstein bereits ein Tariftreuegesetz, das jedoch in den vergangenen Jahren durch die Landesregierung abgeschwächt bzw. ersetzt wurde. Aktuell wird daher erneut über eine gesetzliche Rückkehr zu verbindlicheren Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen diskutiert.