Tellerrand: Kritik an Vergabeverfahren bei EXPO 2027 in Belgrad

Der Bundesregierung ist das serbische Gesetz über Sonderverfahren zur Durchführung der EXPO 2027 in Belgrad bekannt, jedoch liegen ihr keine eigenen Erkenntnisse zu dessen Anwendung vor. Als EU-Beitrittskandidat sei Serbien dazu aufgerufen, sicherzustellen, dass sein nationales Vergaberecht mit dem EU-Besitzstand im Einklang stehe und wirksam angewandt werde.Dies betont sie jedoch in einer Antwort (21/6097) auf eine Kleine Anfrage (21/5890) der Fraktion Die Linke.

Die Abgeordneten verweisen auf schwere Bedenken seitens der serbischen Öffentlichkeit und bei zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich der Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Integrität der Vorbereitungen für die Weltausstellung („Exposition Mondiale“, kurz EXPO).

Die Bundesregierung schreibt, für die Realisierung der deutschen Präsentation habe sie selbst Unternehmen beauftragt. Diese würden in den jeweiligen Verträgen auf die Pflicht zur Erfüllung und Berücksichtigung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher sozialrechtlicher und berufsgenossenschaftlicher Regelungen hingewiesen. Die Prüfung der Leistungserbringung erfolge durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder durch entsprechend beauftragte Dritte. Kenntnis von serbischen Regelungen, nach denen Bau- beziehungsweise Nutzungs- und Sicherheitsanforderungen im EXPO-Kontext vereinfacht oder verschoben wurden oder werden sollen, habe sie nicht, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Bundestag