„Strategische Top-Management-Beratung“: Beratungsleistungen haben komplementären Charakter
Die Entscheidung, die strategische Top-Management-Beratung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie extern auszuschreiben (s. Vergabeblog.de vom 12/05/2026 Nr. 74247), „erfolgte auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung zwischen den notwendigen Sparzwängen und den aktuell vom Ressort zu adressierenden Herausforderungen“. Da es sich bei der Ausschreibung um eine Rahmenvereinbarung handele, „deren tatsächliche Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist“, hätten die möglichen Beratungsleistungen komplementären Charakter. In den Vergabeunterlagen wäre klargestellt, dass kein Anspruch auf den Abruf eines Mindestumfangs an Beratungsleistungen besteht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6217).
Quelle: Bundestag