Aus dem DVWN: Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung

Die Bundesregierung erleichtert jungen, innovativen Unternehmen ab dem 1. Juli 2026 den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Durch neue abweichende Verwaltungsvorschriften können Bundesbehörden Aufträge für innovative Lösungen unbürokratischer vergeben.

Mit der

Bekanntmachung der Abweichenden Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung vom 10. Juni 2026

wird unter anderem eine Sonderwertgrenze eingeführt, die Direktaufträge ohne Vergabeverfahren bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für Start-ups in den ersten vier Jahren nach der Gründung ermöglicht. Zudem sind im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen sogar Verhandlungsvergaben mit nur einem Unternehmen bis zu den EU-Schwellenwerten erlaubt, sofern das Start-up maximal acht Jahre alt ist. Als Nachweis für die Erfüllung der Kriterien reicht seitens des Unternehmens in der Regel eine einfache Eigenerklärung aus.

Das Bekanntmachung finden Sie im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) in dem Fachausschuss „Recht allgemein„.