12. GWB-Novelle: Stellungnahme des Bundeskartellamts – Vergabescreening als zentraler Baustein gegen Submissionsabsprachen
Nach Ablauf der Stellungnahmefrist (s. Vergabeblog.de vom 23/06/2026 Nr. 74640) hat auch das Bundeskartellamt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle veröffentlicht. Die Behörde befasst sich darin insbesondere mit den geplanten Änderungen zur effektiveren Durchsetzung des Kartellverbots und damit auch mit dem vorgesehenen Vergabescreening.
Das geplante Instrument entspricht dem Ansatz, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit der 12. GWB-Novelle verfolgt: Durch die systematische Auswertung von Vergabedaten über mehrere Ausschreibungsverfahren hinweg sollen Hinweise auf wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, insbesondere Submissionsabsprachen, frühzeitig erkannt werden können. Dabei sollen auch Daten unterlegener Bieter in die Analyse einbezogen werden.
Die Stellungnahme des Bundeskartellamts unterstreicht damit die praktische Bedeutung des Vergabescreenings als neues Ermittlungsinstrument. Für die weitere Gesetzgebung wird nun entscheidend sein, wie die vorgeschlagenen Befugnisse, Datenübermittlungen und Speicherfristen ausgestaltet werden und ob die Anforderungen an öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im weiteren Verfahren angepasst werden.
Quelle: Bundeskartellamt