Berlin: Inkrafttreten des novellierten BerlAVG – Änderung der Formulare

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin setzt Sie darüber in Kenntnis, dass das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 2. Juli 2026 (GVBl. S. 537) am 16. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab dem 16. Juli 2026 begonnen werden.

Im Vergabeservice Berlin wurden folgende überarbeitete Formulare für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträge eingestellt:

  • Wirt – 214.1 – BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue – Teil A
  • Wirt – 214.2 – BVB zur Tariftreue ab 1.000 Euro – Teil A
  • Wirt – 2143 – BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen – Teil A
  • Wirt – 2144 – BVB über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG – Teil B
  • Wirt – 2145 – BVB über Umweltschutzanforderungen – Teil A

Darstellung der wesentlichen Änderungen:
Das bisherige Formular Wirt-214 wurde aufgrund der neu eingeführten besonderen Wertgrenze für die Tariftreueverpflichtung in die Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 aufgeteilt.

Das Formular Wirt-214 wird künftig als Wirt-214.1 geführt. Es ist bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu vereinbaren, deren Auftragswert 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschreitet.

Neu eingeführt wird das Formular Wirt-214.2. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass die Tariftreueverpflichtung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) gilt. Wirt-214.2 erfasst deshalb allein die Tariftreue im Wertbereich ab 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bis zum Erreichen der „allgemeinen“ BerlAVG-Wertgrenze von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es ist zu vereinbaren bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Leistungszeitraum von mindestens acht Kalendertagen und einem Auftragswert von mindestens 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), aber unter 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), sofern für die jeweilige Leistung eine Tarifbroschüre einschlägig ist.

In den Formularen Wirt-2143Wirt-2144 sowie Wirt-2145 wurden die Wertgrenzen für die Unteraufträge angepasst.

Die o.g. Formulare stehen aktuell nur als Datei im Word-Format zur Verfügung. In den kommenden Wochen werden diese auch auf der elektronischen Vergabeplattform Berlin eingepflegt. Wir bitten um Verständnis, dass die Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Hierüber werden wir gesondert per Vergabe-Newsletter informieren.

Das Rundschreiben zum novellierten BerlAVG wird voraussichtlich im August veröffentlicht und ebenfalls über den Vergabe-Newsletter bekannt gegeben.

Die Hilfsmaterialien zum novellierten BerlAVG werden im Vergabeservice schrittweise aktualisiert.

Quelle: Vergabeservice Berlin