Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags veröffentlicht Gutachten „Open Source Software“
Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments zeigt auf, dass die Beschaffung von Open Source vergaberechtlich zulässig und oft sogar finanziell geboten ist. Das veröffentlichte Gutachten wird u.a. von Heise-online unter der Überschrift: „Bundestag-Gutachten: Behörden dürfen Open Source in Ausschreibungen fordern“ aufgegriffen. Diese Ausarbeitung beschäftigt sich auftragsgemäß mit der Frage, ob und inwieweit im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Bereitstellung, Anpassung oder Entwicklung von Computersoftware Beschränkungen des Auftragsgegenstandes auf sogenannte „Open Source Software“ zulässig sind.
Das Gutachten können Sie hier abrufen.
Die Gutachter kommen in ihrem Gutachten zu folgendem Ergebnis:
Im Ergebnis ist eine Beschränkung auf Open Source Software vergaberechtlich zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismäßig und transparent begründet ist. Unzulässig ist hingegen eine rein pauschale oder politisch motivierte Festlegung ohne konkreten Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Entscheidung für oder gegen Open Source Software muss daher stets einzelfallbezogen, marktorientiert und unter sorgfältiger Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen erfolgen.
Quelle: Bundestag