Berlin: Novelliertes BerlAVG – Weitere Änderungen von Formularen

Im Zuge der Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wurden vom Berliner Vergabeservice nachfolgende weitere Vergabeformulare überarbeitet. Diese wesentlichen Änderungen dienen der Verweisanpassung auf das aktualisierte BerlAVG:

  • Wirt-211 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Wirt-211 UVgO Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Wirt-215 Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen

Diese Anpassung wird durch die Aufteilung des bisherigen Formulars Wirt-214 in die zwei eigenständigen
Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 erforderlich.

Darstellung der wesentlichen Änderungen zu Wirt-214:

Das bisherige Formular Wirt-214 wurde aufgrund der neu eingeführten besonderen Wertgrenze für die Tariftreueverpflichtung in die Formulare Wirt-214.1 und Wirt-214.2 aufgeteilt. 

Das Formular Wirt-214 wird künftig als Wirt-214.1 geführt. Es ist bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu vereinbaren, deren Auftragswert 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht oder überschreitet.

Neu eingeführt wird das Formular Wirt-214.2. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass die Tariftreueverpflichtung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BerlAVG bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) gilt. Wirt-214.2 erfasst deshalb allein die Tariftreue im Wertbereich ab 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bis zum Erreichen der „allgemeinen“ BerlAVG-Wertgrenze von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Es ist zu vereinbaren bei Dienstleistungsaufträgen mit einem Leistungszeitraum von mindestens acht Kalendertagen und einem Auftragswert von mindestens 1.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), aber unter 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), sofern für die jeweilige Leistung eine Tarifbroschüre einschlägig ist. 

Quelle: Vergabeservice Berlin