Bericht: Anreize für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln durch Vergabeverfahren setzen
Ein neuer Bericht der EU Kommission untersucht verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln im öffentlichen Beschaffungswesen und analysiert, wie dieses besser im zukünftigen Rechtsrahmen der EU berücksichtigt werden kann.
Das öffentliche Beschaffungswesen kann auch ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns sein, insbesondere im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten. Obwohl die EU-Vergabevorschriften es öffentlichen Auftraggebern gestatten, solche Kriterien vorzugeben, ist deren Anwendung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich und oft von den lokalen Kapazitäten, der Rechtssicherheit sowie der politischen Unterstützung abhängig. Behörden stützen sich dabei hauptsächlich auf Ausführungsbedingungen, während stärkere Maßnahmen wie Ausschlussgründe, Zuschlagskriterien und ein aktives Vertragsmanagement seltener genutzt würden. Infolgedessen sei der Fortschritt größtenteils von veränderungsbereiten Behörden und gegenseitigem Lernen abhängig und weniger durch den EU-Rechtsrahmen selbst.
Den Bericht können Sie in englischer Sprache hier einsehen.
Quelle: EU Kommission