NRW plant neue Regelungen zur Tariftreue

NRW will bei öffentlichen Aufträgen künftig stärker auf tarifliche Bezahlung setzen. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes sollen Unternehmen in bestimmten Branchen künftig nur dann zum Zug kommen, wenn sie ihren Beschäftigten die jeweils vorgeschriebenen Tarifentgelte zahlen.

Ziel ist es, Lohndumping bei öffentlichen Vergaben zu verhindern und Unternehmen zu schützen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Der Gesetzesentwurf sieht verbindliche Mindestentgelte für zunächst 15 Branchen vor. Betroffen sind unter anderem das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Sicherheitsdienstleistungen, das Elektrohandwerk sowie die Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft. Grundlage für die jeweiligen Mindestentgelte sollen die in Nordrhein-Westfalen geltenden Branchentarifverträge sein.

Für die Vergabepraxis bedeutet die geplante Neuregelung, dass die Einhaltung der Tarifentgelte bereits bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe berücksichtigt werden muss. Unternehmen müssen sich zur Zahlung der maßgeblichen Entgelte verpflichten. Die Vorgaben sollen damit Bestandteil der Vergabeunterlagen und der späteren Vertragsdurchführung werden.

Der Gesetzentwurf wurde am 28. April 2026 in den Landtag eingebracht. Am 13. Juli 2026 folgte eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im zuständigen Ausschuss. Als nächste Schritte stehen die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und anschließend die Beschlussfassung im Plenum an.

Für Oktober ist mit weiteren Beratungen im parlamentarischen Verfahren zu rechnen. Nach dem Gesetzentwurf soll das neue Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Zeitplan kann sich im weiteren parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Vergabeverfahren, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingeleitet wurden, sollen nach dem bisherigen Recht zu Ende geführt werden. Entscheidend ist damit nicht allein, wann der öffentliche Auftrag vergeben oder der Vertrag geschlossen wird, sondern ob das konkrete Vergabeverfahren bereits vor dem Stichtag eingeleitet wurde. Für neue Ausschreibungen nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Vergabestellen dagegen die neuen Tariftreuevorgaben berücksichtigen.

Quellen:

Landtag NRW – Gesetztesentwurf zum Tarifentgeltsicherungsgesetz
Landtag NRW – Öffentliche Anhörung vom 13.Juli. 2026