BMWSB gibt überarbeitete VOB/A bekannt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) hat im Allgemeinen Teil des Bundesanzeigers am 24.08.2026 die überarbeiteten Abschnitte 2 und 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A bekannt gegeben. Auf Vergabeblog lesen Sie in Kürze eine rechtliche Einordnung der Überarbeitung.
Der Abschnitt 2 VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) sowie die Änderungen vom 16. Juni 2023 (BAnz AT 04.07.2023 B4) und 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4).
Der Abschnitt 3 VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) sowie die Änderungen vom 16. Juni 2023 (BAnz AT 04.07.2023 B4) und 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4).
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 der VOB/A wird durch eine Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung (VgV)) für die Vergabe von Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird mit einer Änderung des statischen Verweises auf die zügige Inkraftsetzung der Neufassung der VOB/A – 2. Abschnitt hinwirken.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 der VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für die Vergabe von sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird mit einer Änderung des statischen Verweises auf die zügige Inkraftsetzung der Neufassung der VOB/A – 3. Abschnitt hinwirken.
Nach den vorgenannten Änderungen in den Verweisnormen der VgV und VSVgV wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitts 2 der VOB/A und Abschnitts 3 der VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bekanntgeben.
Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.
Quelle: Bundesanzeigerverlag